[KA] Freispruch für Antifaschistin

Freispruch für Antifaschistin

Am vergangenen Dienstag stand eine Antifaschistin vor dem Karlsruher Amtsgericht, der durch die Staatsanwaltschaft eine versuchte Versammlungssprengung sowie ein Verstoß gegen das Uniformierungsverbot vorgeworfen wurde.
Hintergrund der Verhandlung war der Protest gegen die Kundgebung der verurteilten Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel zur Abschaffung des Volksverhetzungsparagraphen §130 vor dem Bundesverfassungsgericht am Freitag, den 17. Juni 2011.

 

Die Staatsanwaltschaft sah es in ihrer Anklageschrift als erwiesen an, daß sich die Angeklagte gemeinsam mit 30 weiteren Personen der "linksextremen" Szene und des "Schwarzen Blocks" am Karlsruher Schloß versammelt hätte. Daraufhin seien sie unter Mitführung eines Transparentes mit der Aufschrift "Nazis bekämpfen - Den antifaschistischen Widerstand aufbauen" in Richtung der angemeldeten HolocaustleugnerInnen-Versammlung gestürmt. Die Personen hätten durch schwarze Kleidung, das Rufen der Parole "Alerta antifascista" und teilweise Vermummung die Absicht gehabt, eine friedliche Versammlung zu sprengen und gegen das Uniformierungsverbot verstoßen. Obwohl die Gruppe bereits 50 Meter vor der Versammlung durch stark vertretene Polizeikräfte gestoppt worden sei, reiche die Absicht zur Störung der Versammlung aus.

In der folgenden Beweisaufnahme konnten die Vermutungen der Staatsanwaltschaft nicht bestätigt werden. Vielmehr stellte sich für die BeobachterInnen im Gerichtßaal zunehmend die Frage, was hier eigentlich vor Gericht verhandelt wurde.
Einzig der erste Zeuge und Einsatzleiter der BAO Einsatz / Einsatzhundertschaft Turmberg konnte sich konkret an die Antifaschistin erinnern. Er berichtete, daß er die Angeklagte vor Ort erkannt habe, weshalb es auch ohne Personalienfeststellung zur Anzeige kam. Sie habe dabei einen schwarzen Kapuzenpulli und eine Sonnebrille getragen. Er sei erst zum Geschehen hinzugestoßen, als die Gruppe bereits von der Bundespolizei gestoppt worden sei. Diese habe sich dann nach einer kurzen Phase des "statischen Verharrens" vor der Polizeikette dem Versuch einer Einkeßelung entzogen und sei wieder in Richtung Schloß verschwunden.
Der zweite Zeuge [BAO Einsatz] hatte mit einer Videokamera Aufnahmen der AntifaschistInnen angefertigt. Er mußte sich kritische Fragen durch die Verteidigerin und den Richter gefallen laßen, wieso in den Akten nur ein kleiner, vermeintlich belastender Teil der vorhandenen Fotos auftauchte, der das Geschehen allenfalls unvollständig abbildete.
Weitere Polizeizeugen konnten ebenfalls keine konkreten Angaben machen, zu welchen strafbaren Handlungen es gekommen sein soll. Lediglich Vermutungen wurden angestellt, daß es ohne das frühe Eingreifen der Polizei zu einer Störung der rechten Versammlung hätte kommen können. Ein weiterer als Zeuge geladener Beamter gab sogar an, daß die Gruppe in noch größerer Entfernung von der Versammlung gestoppt wurde, wodurch der Vorwurf einer Störung der Versammlung vollends in sich zusammenbrach.

Die Plädoyers

Die Staatsanwaltschaft hob in ihrem knappen Plädoyer auf das hohe Gut der Versammlungsfreiheit ab, daß es auch für Rechte zu schützen gelte. Sie sah alle in der Anklageschrift genannten Punkte als erwiesen an und forderte eine Strafe von 50 Tageßätzen a 20 Euro.

Die Verteidigerin ging in ihrem Plädoyer auf den ursächlichen Vorgang ein, daß erst eine Kundgebung bekannter HolocaustleugnerInnen vor dem BVG genehmigt wird und dann der legitime antifaschistische Protest kriminalisiert und verhindert wird.
Dabei verwies sie auf die Rechtssprechung des BVG, daß auch lautstarker Protest gegen Kundgebungen in Hör- und Sichtweite möglich sein muß. Desweiteren habe die Polizei keinerlei Hinweise vorlegen können, daß die Versammlung tatsächlich gesprengt werden sollte.
Auch zum Vorwurf der Uniformierung zitierte sie mehrere Urteile höherer Instanzen, die im alleinigen Tragen gleichfarbiger Kleidungsstücke keine Uniformierung erkennen konnten. Hierzu bedürfe es wesentlich mehr Faktoren. Hinzu komme, daß selbst auf den von der Polizei vorgelegten Beweismitteln zahlreiche andersfarbige Kleidungsstücke bei den AntifaschistInnen erkennbar waren. Letztlich könne die Polizei nicht einmal sagen, ob sich die Angeklagte von Anfang an in der Gruppe befunden habe, oder erst zu einem späteren Zeitpunkt als Nachzüglerin hinzustieß.

Das Urteil

Der Richter zeigte sich in seiner kurzen Urteilsbegründung selbst zerknirscht darüber, daß er den zuvor ergangenen Strafbefehl unterzeichnet hatte. Die Beweisaufnahme habe die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und den von der Aktenlage erweckten Eindruck eines "linksradikalen Sturmtrupps" auf jeden Fall nicht bestätigt. Die Gruppe sei zwar in Richtung der "Braunen" gelaufen, "das war es dann aber auch".
Beim Vorwurf der Uniformierung schloß er sich den Urteilen höherer Instanzen an und konnte sich die Bemerkung nicht verkneifen, daß selbst Jean Paul Sartre und viele JuristInnen in ihrer Freizeit ausschließlich schwarz gekleidet seien.

 

 


 

 

Vergangene Artikel der Roten Hilfe Karlsruhe

 



 

 

Solidarität kostet Geld!

Anwälte kosten Geld, Strafbefehle kosten Geld, Berufungsverhandlungen können noch teurer werden...
Seid solidarisch, lasst die Angeklagten nicht alleine auf Ihren Kosten sitzen.
Werdet Mitglied in der Roten Hilfe! Schon ab drei Euro im Monat kontinuierlich linke Antirepressionsarbeit unterstützen:

Antrag ausfüllen und an die Bundesgeschäftstelle der RH in Göttingen schicken oder bei der Roten Hilfe Karlsruhe abgeben:

  • 22.11. - Vortrag zur Spitzelaffäre um Simon Bromma - Planwirtschaft, Karlsruhe - 19.30 Uhr
  • 17.12. - Soli-Konzert der Roten Hilfe Karlsruhe - Halle 14, Karlsruhe - 21 Uhr
  • Jeden 2. Dienstag ab 20 Uhr zur Sprechstunde der Roten Hilfe in der Planwirtschaft, Karlsruhe

 

Kontakt

karlsruhe [ät] rote-hilfe.de