NPD darf Bundesparteitag nicht in Offenburg abhalten

Die Offenburger haben in der Vergangenheit mehrfach gezeigt, dass sie was gegen braunes Gedankengut in der Stadt haben, so wie hier bei der NPD-Kundgebung im Oktober 2010
Erstveröffentlicht: 
03.11.2011

Die Stadt Offenburg ist nicht verpflichtet, der NPD die Abtsberghalle in Zell-Weierbach für ihren Bundesparteitag am 12. und 13. November zur Verfügung zu stellen. Das hat das Freiburger Verwaltungsgericht entschieden.

 

Einen Eilantrag der NPD hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 2. November abgelehnt. Wie erst am Donnerstag bekannt wurde, war die Reservierungsanfrage laut Reiner Zind vom Rechtsamt der Stadt bereits Anfang September bei der Ortsverwaltung eingegangen – allerdings von privater Seite und unter Angabe falscher Tatsachen.

Keine NPD-Versammlung am Volkstrauertag


Laut Zind habe eine Frau aus dem Ried bei der Ortsverwaltung Zell-Weierbach "privat" angefragt, ob die Abtsberghalle an besagtem Wochenende frei sei. Sie wolle sie anmieten für eine Veranstaltung einer Selbsthilfegruppe gegen sexuellen Missbrauch. Einige Betroffene, habe es geheißen, würden dabei zu Wort kommen. Die Ortsverwaltung habe daraufhin einen Vertragsentwurf an die designierte Mieterin versandt – so weit, so gut. "Doch die Frau hat dann nicht unterschrieben", so Zind, "zurück kam ein geänderter Vertragsentwurf, der nicht von der Frau, sondern plötzlich von der Bundes-NPD gezeichnet war." Die Frau habe quasi als "Strohfrau" fungiert.

Ortsverwaltung und Stadtverwaltung kamen sofort überein, die Halle nicht zu überlassen – aus mehreren Gründen. Es sei für die Bevölkerung unzumutbar, so Zind, ausgerechnet am Volkstrauertag Rechsextreme im Ort zu wissen, zudem sei die Halle für derartige Parteitage nicht geeignet. "Zwar fand im Rahmen des SPD-Parteitages hier schon eine gesellige Veranstaltung statt", so Zind, "außerdem traten dort schon Joschka Fischer oder Friedrich Merz auf, aber das waren eben keine großen Parteitage." Die Ortsverwaltung sehe sich überdies arglistig getäuscht. Öffentlich zurückgehalten habe man sich, um eine größere Debatte zu vermeiden. Dass Stadtverwaltung und Gemeinderat von Parteien und Gruppierungen wie der NPD nichts wissen will, hat sie ohnehin mehrfach betont.

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Abtsberghalle – eher das Terrain von Feuerwehren und der Narrenzunft


Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts teilte nun mit Beschluss vom 2. November (Aktenzeichen 5 K 2059/11) mit, dass ein Anspruch auf Überlassung der Halle "sich insbesondere nicht aus dem Parteiengesetz in Verbindung mit dem Grundgesetz" ergebe. Danach bestehe "ein Anspruch auf Benutzung einer öffentlichen Einrichtung wie der Halle nur, soweit sich die beabsichtigte Nutzung im Rahmen der Zweckbestimmung der Einrichtung halte". Da es diesbezüglich keine offizielle "Widmung" gebe, genüge der Blick auf die Vergabepraxis. Aus der lasse sich kein Anspruch für die NPD ableiten.

Die Abtsberghalle sei in der Vergangenheit vorrangig privaten Gesellschaften und Vereinen zur Verfügung gestellt worden, etwa für Hochzeitsfeiern oder Versammlungen der Feuerwehr oder der Narrenzunft. Darüber hinaus habe die Halle auch für Tagungen, Hauptversammlungen und Betriebsausflüge gedient. Politische Veranstaltungen im weiteren Sinne hätten in den vergangenen sechs Jahren lediglich zweimal stattgefunden, nämlich die Abendveranstaltung der SPD mit Essen und Unterhaltung sowie eine Wahlkampfveranstaltung der CDU. Die Abtsberghalle sei also alles andere als üblicherweise für politische Veranstaltungen genutzt worden.

Beschluss noch nicht rechtskräftig


Das Gericht betont weiter, dass "unabhängig davon der von der NPD geplante Bundesparteitag mit den politischen Veranstaltungen, die stattgefunden haben, nicht vergleichbar"sei. Bei dem geplanten Parteitag handele es sich überdies um eine parteiinterne Veranstaltung. Für einen solchen Zweck habe die Stadt die Abtsberghalle in der Vergangenheit noch nie zur Verfügung gestellt.

Damit trage die Ablehnung der Stadt, der NPD die Halle zur Verfügung zu stellen, "den Anforderungen des Gebots der Chancengleichheit der Parteien offensichtlich Rechnung", weil die Durchführung eines Parteitages auch für andere Parteien ausgeschlossen sei.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die NPD kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof einlegen. Jurist Reiner Zind freut sich über den Richterspruch aus Freiburg: "Das war ein sehr aufwändiger Fall. Zum Glück ist er so ausgegangen."

Bereits für den 22. Oktober hatten die rechtsextremen "Freien Kräfte Ortenau" einen Aufmarsch angekündigt, diesen aber kurzfristig abgesagt.