Hausdurchsuchung – was tun?

Hausdurchsuchung

Aufgrund der Geschehnisse rund um die Rhino-Räumung ermitteln derzeit zwei Sonderkomissionen der Kriminalpolizei gegen die linke Szene. Unter anderem kam es bereits zu einer Wagendurchsuchung. Im Folgenden deshalb ein paar Verhaltenstipps bei Hausdurchsuchungen.

 

Im Vorfeld, bzw. immer und alle:

  • Räumt eure Zimmer auf! Lasst möglichst keine belastenden Sachen bei euch rumliegen (gerade Papierkörbe werden gerne durchsucht…).
  • Verschlüsselt eure Rechner, USB-Sticks, Festplatten etc. Schreibt die Passwörter nicht auf Zettel, die in eurem Zimmer rum liegen!
  • Hängt die Checkliste zur Hausdurchsuchung neben euer Telefon oder an die Tür.

 

Checkliste - Wenn die Polizei eine Hausdurchsuchung bei euch machen will

  1. Ruhe bewahren. Wenn möglich Polizei erstmal vor der Tür stehen lassen.
  2. Sofort gut erreichbare Person anrufen. Sie soll Anwält_in, EA und Beobachter_innen benachrichtigen und zu dir schicken.
  3. Handys und Computer ausschalten.
  4. Die Polizei steht vor der Tür:
    • Frage, gegen wen richtet sich die Hausdurchsuchung?
    • Frage, was ist der Grund des Durchsuchungsbeschlusses?
    • Durchsuchungsbeschluss verlangen und in Ruhe durchlesen (Kopie geben lassen, notfalls abfotografieren. Bei dem Grund: »Gefahr in Verzug« gibt es keinen Beschluss.)
    • Frage, welche Räume dürfen durchsucht werden?
    • Name und Dienstnummer des Einsatzleiters erfragen.
  5. Widerspruch gegen die Durchsuchung einlegen (laut und deutlich sagen) und diesen protokollieren lassen.
  6. Verlange, dass nur unter den Augen der Beschuldigten und/oder ihrer Vertreterinnen durchsucht wird (ein Raum nach dem anderen, nicht alle gleichzeitig).
  7. Keine Aussagen machen! Keine Gespräche mit den Beamten! (Auch Zeuginnen müssen nicht vor Ort ohne Anwältin Aussagen machen.)
  8. Pass auf!
    • Durchsucht werden dürfen nur die im Durchsuchungsbeschluss genannten Räume.
    • Durchsuchungen anderer Räume verhindern, Widerspruch einlegen.
    • Verlange die Versiegelung der beschlagnahmten Papiere und Notizen. Nur der Staatsanwalt darf vor Ort lesen, aber kein gemeiner Beamter.
    • Du hast keine Mitwirkungspflicht bei der Durchsuchung.
  9. Die Polizei muss dir ein Durchsuchungsprotokoll aushändigen, in dem die beschlagnahmten Dinge genauestens aufgelistet sein müssen (kontrolliere das in Ruhe). Die Beamten und die von ihnen mitgebrachten Zeugen müssen unterschreiben. Du nicht! Wenn nichts beschlagnahmt wurde, muss auch das schriftlich bestätigt werden.
  10. Nach der Hausdurchsuchung:
    • Gedächtnisprotokoll schreiben
    • Einspruch über Anwält_in einlegen
    • Schadensbilanz erstellen
    • Bedenke, dass Abhöranlagen angebracht worden sein könnten.
    • Rede mit Freund_innen, Genoss_innen und einer Anti-Rep-Gruppe deines Vertrauens


Weitere Infos zu Hausdurchsuchungen gibt es in gut sortierten Info-Läden und linken Kneipen oder auf: www.rote-hilfe.de/index.php/rechtshilfe-und-unterstuetzung/rechtshilfeti...