BI Umweltschutz fordert Kennzeichnungspflicht für Polizisten

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Brandenburg will die generelle Kennzeichnungspflicht für uniformierte Polizeibeamte einführen. In einer Anhörung im Innenausschuss begrüßten Experten einen Gesetzesentwurf der CDU-Landtagsfraktion (Drs. 5/1442 http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w5/drs/ab_1400/1442.pdf). "Die Einführung einer Kennzeichnungspflicht garantiert die individuelle Zurechenbarkeit staatlichen Handelns und trägt damit zur nachhaltigen Vertrauensbildung zwischen Bürgern und Polizei bei", sagte Dr. Heide Sandkuhl vom Deutschen Anwaltsverein (DAV).  Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) fordert den niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann (CDU) auf, sich an seinen Brandenburger Parteifreunden ein Beispiel zu nehmen und die Kennzeichnungspflicht auch in Niedersachsen einzuführen.

 

Die Gorleben-Gegner erhoffen sich von einer Kennzeichnungspflicht zunächst eine größere Zurückhaltung der Beamten bei dem Einsatz von Reizgas, wie es den beim Castor 2011 in der Göhrde sowohl durch Angehörige der Bundes- als auch der Landespolizeien gegeben hat und der zu mehr als 500 Verletzten auf Seiten der Demonstranten führte. So ein weiteres Beispiel, so ein BI-Sprecher, das durch die Kennzeichnungspflicht vereitelt oder strafverfolgt werden könnte, war der durch Bildaufnahmen belegte Einsatz eines polizeilichen Sanitäters am 8.November, der mit seinem Rucksack auf Demonstranten einschlug und von seinen Kollegen nicht gebremst wurde.


"Wir hoffen, dass die Gewerkschaft der Polizei den Brandenburger Vorstoß aufgreift. Weniger Illusionen machen wir uns in den Fällen, dass vermummte Polizeikräfte Anwesen durchsuchen oder Traktoren beschädigen, wie es im letzten Jahr leider wieder der Fall war", räumt die BI ein.

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