Flagge in Flammen

Wer im Siegestaumel korrekt seine Fahne schwenkt, darf dies ohne Beanstandungen tun. Problematisch wird es im Fall einer Niederlage, wenn der Schwenker nichts mehr vom nationalen Symbol wissen will.
Erstveröffentlicht: 
13.01.2011

Verfahren wegen Verunglimpfung des Staats gegen 100 Euro eingestellt.

 

Die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage von 100 Euro verfügte das Freiburger Amtsgericht gestern im Prozess gegen einen Jurastudenten. Er habe, so der Vorwurf, während der Fußball-WM an einer Haltestelle im Freiburger Stadtteil Vauban eine Deutschlandflagge angezündet und sich damit der Verunglimpfung des Staats und seiner Symbole schuldig gemacht.

 

Zwei Zeugen wollen den 27-jährigen Studenten dabei beobachtet haben, wie er die Flagge aus einer Straßenbahn zog, die ein 20-jähriger Fan voller Vorfreude auf dem Weg zum Halbfinal-Public Viewing im Eschholzpark aus dem Fenster der Tram hatte wehen lassen. Der Fan trat vor Gericht als Zeuge auf und wollte in dem 27-Jährigen den Fahnenzündler wiedererkannt haben. Der Angeklagte freilich bestritt, das schwarz-rot-goldene Tuch entflammt zu haben. Er habe das nationale Symbol nicht einmal aus der Straßenbahn gerissen. Er habe den Zeugen erst gesehen, als dieser an der Spitze von rund 50 Personen auf das Gelände der Wagenburg am Eingang von Vauban gekommen sei. Die Fans hatten nämlich die Tram an der nächsten Haltestelle verlassen, um sich ihre Feier-Ausrüstung wieder zurückzuholen.


Er habe, so der Angeklagte, mit dem Zeugen gesprochen. Vielleicht halte er ihn deshalb für den Täter.

Einem Strafbefehl hatte der Student widersprochen, weshalb es zur Verhandlung gekommen war. Strafrichterin Scheuble begründete nach den Zeugenvernehmungen ihren Vorschlag auf Verfahrenseinstellung damit, dass sie den Unrechtsgehalt dieses "atypischen Straftatbestands" für gering halte. Staatsanwalt Florian Link hatte nichts gegen eine Einstellung gegen Zahlung von 100 Euro einzuwenden und der Angeklagte ganz offensichtlich auch nicht – erspart es ihm doch einen peinlichen Eintrag im Bundeszentralregister sowie im polizeilichen Führungszeugnis.