Am 13. Oktober 2010 wurde der Prozess gegen das Trierer NPD-Stadtratsmitglied Safet Babic, den JN-Aktivisten Martin Auler sowie das Koblenzer JU-Mitglied Karl Heuser fortgesetzt. So sagten zu Beginn der Verhandlung ZeugInnen rund um das Geschehen auf dem Trierer Hauptfriedhof am 8.Mai 2009 aus, im Anschluss das Opfer sowie ein Zeuge des Überfalls vom 18. Mai 2009.
Trotz zweier Anträge auf eine kriminaltechnische Untersuchung seitens der Verteidigung Babics und Aulers, kam es am zweiten Prozesstag zu keinerlei Unterbrechungen. Die Anträge sollen mittels genommener DNA-Proben auf der Kleidung des Opfers und der Angeklagten Klarheit über die Schuld Babics und Aulers schaffen. Ob Aufwand und Nutzen eines solchen DNA-Abgleichs in einem angebrachtem Verhältnis stehen, prüft das Landeskriminalamt.
Zum 8. Mai 2009:
Zu den Ereignissen am 8. Mai 2009 wurden am vergangenen Mittwoch mehrere PolizeibeamtInnen, der stellvertretende Leiter des Ordnungsamtes Trier sowie das Trierer NPD-Mitglied Gerd Sohn (63) befragt. Gerd Sohn, seit August 2009 (nach eigener Aussage) in der NPD aktiv, unterstützte Babic vor allem im Kommunalwahlkampf 2009 als Fahrer und beim Aufhängen von Wahlplakaten der NPD. Auch er nahm am 8. Mai 2009 nach eigenen Angaben „selbstverständlich (…) an der Spitze“ des nicht angemeldeten zwei-reihigen Marsches mit anschließender Kranzniederlegung teil.
Sohn bestätigte, dass Babic zusammen mit ihm die Anmeldung zur Versammlung am 8. Mai im Rathaus eingeworfen hatte. Jedoch widersprach Sohn Babics Aussage. So sei sich Sohn „hunderdprozentig“ sicher, dass die Anmeldung an das Ordnungsamt in Trier adressiert gewesen sei, wohingegen Babic die Anmeldung nach eigener Aussage an die Trierer Stadtverwaltung adressiert habe. Dieser, auf den ersten Blick marginale Unterschied, lässt auf Babics Taktik schließen: Er zielt darauf ab, dass die vermeintliche Anmeldung, die das Ordnungsamt nie erreichte, verloren gegangen sei.
Denn „in der Regel müsse eine Anmeldung zu einer Versammlung an das Ordnungsamt gesendet werden“, so Wolfgang Lars, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes Trier. Sollte eine Anmeldung beispielsweise an die Stadtverwaltung adressiert sein, so wird diese auf Umwegen an das Ordnungsamt weitergeleitet. So besteht die Möglichkeit, dass die Anmeldung im Haus verloren geht. Dies kann auch Wolfgang Lars nicht ausschließen.
Lars ergänzte, dass Totengedenkveranstaltungen, wie sie jährlich am „Volkstrauertag“ stattfinden, nicht anmeldepflichtig seien, jedoch sei die Kranzniederlegung am 8. Mai 2009 definitiv eine Versammlung gewesen, da diese politisch motiviert gewesen sei und der Schutz einer solchen Veranstaltung sicher gestellt werden müsse.
An der Kranzniederlegung war der Angeklagte Martin Auler ebenfalls beteiligt. Karl Heuser laut Aussagen der PolizeibeamtInnen nicht.
Zum 18.Mai 2009:
Am frühen Nachmittag wurde die Verhandlung mit der Befragung des Opfers Frank Meier (Name geändert) fortgesetzt. Meier schilderte detailreich den Ablauf des Überfalls und die Brutalität der SchlägerInnen, welche „mit jeweils fünf bis zehn Schlägen und Tritten“ auf das am bodenliegende Opfer einschlugen und -traten. Meier habe Babic im engeren Pulk der drei bis vier SchlägerInnen erkannt, könne ihm allerdings keine Schläge oder Tritte zuordnen. Angebliche „Stopp-Rufe“ Babics habe er, genauso wie ein Zeuge, der das Geschehen von der anderen Straßenseite beobachtet hatte, nicht wahrgenommen. Auch er kann weder Babic noch den zwei weiteren Angeklagten Schläge oder Tritte zuordnen. Allerdings sind die Aussagen des Opfers und des Zeugens wie erwartet nicht deckend mit Babics Behauptungen, nach denen er sich zu Beginn des Angriffs noch in der naheliegenden Seitenstraße befand und kurze Zeit später hinter den Angreifenden. Dabei stellt sich die Frage, wie es bei drei oder vier Angreifenden, welche laut Meier in einem Halbkreis um ihn standen, zu einer Bildung von zwei oder mehreren Reihen kommen kann. Anhand dieses Widerspruchs und der Schilderungen des Opfers sowie des Zeugens sollte einleuchten, dass Babic nicht der brave Samariter ist, für den er sich ausgibt.
Zwischenfazit:
Welche Rolle Karl Heuser, der am Prozessauftakt die Aussage verweigerte, im Überfall selbst spielte, ist nicht geklärt. Jedoch scheinen Heuser und sein Verteidiger darauf ab zu zielen, dass er während des Angriffs im Auto blieb, wodurch dieser kurze Zeit später die Seitengasse eilig verlassen konnte. Zumindest Babics „Samariter-Image“ sollte allerdings widerlegt sein.