Schwächeanfall vor Gericht: „Reichsbürger“ erhält wegen Cannabis-Zucht Strafbefehl

Erstveröffentlicht: 
18.07.2017

Wegen des Anbaus von Cannabis sollte sich am Dienstag ein „Reichsbürger“ vor dem Bautzener Amtsgericht verantworten. Doch wegen gesundheitlicher Probleme des Angeklagten musste die Verhandlung abgebrochen werden. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin ein verkürztes Verfahren.

 

Bautzen . Wegen des Anbaus von Cannabis hat das Bautzener Amtsgericht einen 56-jährigen „Reichbürger“ per Strafbefehl zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Sollte der Angeklagte nicht binnen einer Woche Einspruch einlegen, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Das Schöffengericht folgte am Dienstag mit seiner Entscheidung einem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Strafbefehl könnte dem 56-Jährigen, dem die illegale Zucht des Rauschmittels auf seinem Grundstück in Malschwitz (Kreis Bautzen) vorgeworfen wurde, einen weiteren Gang zum Gericht ersparen.

 

Morgens hatte zunächst eine normale Gerichtsverhandlung begonnen. Doch aufgrund gesundheitlicher Probleme des Angeklagten wurde die Verhandlung schon bald abgebrochen. Nach einer ärztlichen Untersuchung kam er ins Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft setzte sich daraufhin für ein verkürztes Verfahren ohne mündliche Verhandlung ein und beantragte einen Strafbefehl.

 

Das aus den Pflanzen im Gewächshaus des 56-Jährigen gewonnene Marihuana hatte laut Anklage einen Mindestgehalt des halluzinogenen Wirkstoffs THC von rund 64 Gramm. Der Grenzwert für eine „nicht geringe Menge“, ab der die Justiz in der Regel Strafen verhängt, liegt bei 7,5 Gramm. Entdeckt wurde der Anbau der Cannabispflanzen im Herbst vergangenen Jahres.

 

Der mehrfach vorbestrafte Mann kein Unbekannter bei Gericht. Die letzte Verurteilung des bekennenden „Reichsbürgers“ liegt nur ein knappes Jahr zurück. Damals wurde er wegen des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen angeklagt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte Polizisten den verbotenen Hitlergruß gezeigt.