Pegida-Gegner in Dresden zu Gefängnisstrafe verurteilt

Erstveröffentlicht: 
18.07.2017

Acht Monate Haft ohne Bewährung - so lautet das Urteil für einen 27-jährigen wegen eines Angriffs auf einen Polizisten in Dresden. Der Mann soll im November vergangenen Jahres am Rande einer Demonstration gegen Pegida bei einer Rangelei in der Altstadt einem Polizisten mit einem Regenschirm auf den Kopf geschlagen haben.

 

Bei der Demonstration der Bündnisse „Nope DD“ und "Dresden Nazifrei" am 7. November 2016 war es in dem Bereich an der Augustusstraße gegen 20:45 Uhr kurzzeitig zu einer Rangelei gekommen, der Demonstrant ist damals von der Polizei zur Identitätsfeststellung mitgenommen worden. Der Angeklagte Oliver K. soll einem Polizisten mit einem Regenschirm auf den unbedeckten Kopf geschlagen haben, so lautete der Vorwurf der Anklage.

Der Beamte hatte Schmerzen und eine Druckstelle am Kopf, teilte ein Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft auf unsere Anfrage mit. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Monate auf Bewährung wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

 

Amtsgericht verhängt Haftstrafe ohne Bewährung

Das Gericht verhängte dann am Montag eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung. Wie eine Sprecherin des Amtsgerichts Dresden auf unsere Anfrage mitteilte, sei der Mann wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung will nun Rechtsmittel einlegen, teilte uns die Kanzlei von Anwältin Carolin Helmecke mit.

Verteidigung kündigt Berufung an


"Wir werden auf jeden Fall in Berufung gehen", sagte uns Verteidigerin Caroline Helmecke. "Die Situation hat sich unserer Ansicht nach anders dargestellt." Die Anwältin führte dazu aus: "Es war an dem Abend eine unübersichtliche Situation, es gab eine Rangelei und Schubserei von den Beamten, weil ein Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde." In dieser Situation sei der aufgespannte Schirm von ihrem Mandanten nach unten bewegt worden, um sich zu schützen. Allenfalls handle es sich deshalb um eine fahrlässige Körperverletzung, so die Bewertung der Verteidigerin.

Erstaunt zeigte sich die Verteidigerin insbesondere von der Haftstrafe ohne Bewährung: Richter Fiedler wollte keine günstige Sozialprognose sehen, "obwohl unser Mandant nicht einschlägig vorbestraft ist und einen Job hat." Sie verstehe nicht, wie man das nicht berücksichtigen könne. Schuldmildernde Umstände wurden nicht gewürdigt, stattdessen sah der Richter den besonderen Schutz der Beamten als höheres Gut an, so die Einschätzung der Anwältin. Zudem berichtete sie, dass ihr Mandant bei der polizeilichen Maßnahme eine Verletzung am Auge sowie am Oberschenkel und Nase erlitt. Dies sei aber nicht zur Anzeige gebracht worden. Man werde nun darauf drängen, dass der Fall am Dresdner Landgericht neu aufgerollt wird.