Acht Monate Haft ohne Bewährung - so lautet das Urteil für einen 27-jährigen wegen eines Angriffs auf einen Polizisten in Dresden. Der Mann soll im November vergangenen Jahres am Rande einer Demonstration gegen Pegida bei einer Rangelei in der Altstadt einem Polizisten mit einem Regenschirm auf den Kopf geschlagen haben.
Bei der Demonstration der Bündnisse „Nope DD“ und "Dresden Nazifrei" am
7. November 2016 war es in dem Bereich an der Augustusstraße gegen 20:45
Uhr kurzzeitig zu einer Rangelei gekommen, der Demonstrant ist damals
von der Polizei zur Identitätsfeststellung mitgenommen worden. Der
Angeklagte Oliver K. soll einem Polizisten mit einem Regenschirm auf den
unbedeckten Kopf geschlagen haben, so lautete der Vorwurf der Anklage.
Der
Beamte hatte Schmerzen und eine Druckstelle am Kopf, teilte ein
Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft auf unsere Anfrage mit. Die
Staatsanwaltschaft hatte acht Monate auf Bewährung wegen Widerstand
gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung gefordert.
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Amtsgericht verhängt Haftstrafe ohne Bewährung
Das
Gericht verhängte dann am Montag eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung.
Wie eine Sprecherin des Amtsgerichts Dresden auf unsere Anfrage
mitteilte, sei der Mann wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in
Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe
von acht Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig. Die Verteidigung will nun Rechtsmittel einlegen, teilte
uns die Kanzlei von Anwältin Carolin Helmecke mit.
Verteidigung kündigt Berufung an
"Wir
werden auf jeden Fall in Berufung gehen", sagte uns Verteidigerin
Caroline Helmecke. "Die Situation hat sich unserer Ansicht nach anders
dargestellt." Die Anwältin führte dazu aus: "Es war an dem Abend eine
unübersichtliche Situation, es gab eine Rangelei und Schubserei von den
Beamten, weil ein Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde." In dieser
Situation sei der aufgespannte Schirm von ihrem Mandanten nach unten
bewegt worden, um sich zu schützen. Allenfalls handle es sich deshalb um
eine fahrlässige Körperverletzung, so die Bewertung der Verteidigerin.
Erstaunt
zeigte sich die Verteidigerin insbesondere von der Haftstrafe ohne
Bewährung: Richter Fiedler wollte keine günstige Sozialprognose sehen,
"obwohl unser Mandant nicht einschlägig vorbestraft ist und einen Job
hat." Sie verstehe nicht, wie man das nicht berücksichtigen könne.
Schuldmildernde Umstände wurden nicht gewürdigt, stattdessen sah der
Richter den besonderen Schutz der Beamten als höheres Gut an, so die
Einschätzung der Anwältin. Zudem berichtete sie, dass ihr Mandant bei
der polizeilichen Maßnahme eine Verletzung am Auge sowie am Oberschenkel
und Nase erlitt. Dies sei aber nicht zur Anzeige gebracht worden. Man
werde nun darauf drängen, dass der Fall am Dresdner Landgericht neu
aufgerollt wird.