Das Oberverwaltungsgericht Weimar hat die Beschwerde des Kreises Hildburghausen dagegen abgewiesen, dass ein Rechtsrockkonzert am Stadtrand von Themar Versammlungscharakter tragen soll.
Weimar. Das Oberverwaltungsgericht Weimar hat die Beschwerde des Kreises Hildburghausen dagegen abgewiesen, dass ein Rechtsrockkonzert am Stadtrand von Themar Versammlungscharakter tragen soll. Damit scheitert der Kreis bereits in zweiter Instanz mit seinem Bemühen, die für Samstag geplante Veranstaltung als kommerzielle Unternehmung einzustufen.
Es gelte zu verhindern, dass „ein Veranstalter die im Grundgesetz stark geschützte Versammlungsfreiheit zu seinen Gunsten ausnutzt“, hatte die Kreisverwaltung ihre Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in der Vorwoche begründet. Weil in Fällen wie dem Rechtsrockkonzert „der erwirtschaftete Gewinn Einzelnen zufällt und die anfallenden Kosten, unter anderem für Polizeieinsatz und Rettungsdienstvorsorge, vom Steuerzahler getragen werden“, heißt es weiter.
Am Samstag werden bis zu 5000 Anhänger der rechtsextremen Szene am Ortsrand von Themar zu einem Rechtsrockkonzert erwartet. Thüringen bereitet sich unter anderem mit einem großen Polizeieinsatz auf die Anreise der Teilnehmer vor. Initiativen und Bürgerbündnisse haben zum friedlichen Protest gegen das Konzert aufgerufen.