Die Bundesregierung hat es abgelehnt, den G-20-Gipfel gegen Schäden durch gewalttätige Proteste zu versichern. Beim G-7-Gipfel in Elmau vor zwei Jahren gab es eine solche Versicherung. Damals bekamen Opfer Sachschäden ersetzt, welche die eigene Versicherung nicht oder nicht komplett bezahlte.
Von Herbert Fromme
Beim G-7-Gipfel vor zwei Jahren auf Schloss Elmau hatte die Bundesrepublik noch eine Police abgeschlossen. EineVersicherung, die für Schäden aufkommt bei gewalttätigen Protesten gegen eine solche Großveranstaltung. Sie hilft Privatleuten und kleinen Gewerbetreibenden, die nicht durch ihre eigene Versicherung entschädigt werden, weil das Risiko ausgeschlossen oder nicht abgesichert worden ist. Vor dem G-20-Gipfel in Hamburg indes hat es das Auswärtige Amt schlicht abgelehnt, eine solche Versicherung abzuschließen. Das geht aus einem internen Schreiben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. In Hamburg will der Staat nun direkt helfen - so hat es Bundeskanzlerin Angela Merkel jedenfalls versprochen.
Vor zwei Jahren lief alles glatt. "Wir hatten kaum Schäden", sagt ein Sprecher der Versicherungskammer Bayern (VKB). Die VKB war damals federführend. Die Bundesregierung schloss einen Versicherungsvertrag mit einem Konsortium von Versicherern ab, das Opfern von Protestaktionen Entschädigungen leisten sollte. Die Entschädigung war auf 10 000 Euro begrenzt und galt nur für Schäden an Gebäuden oder Fahrzeugen, die zwar eine Versicherung hatten, die aber nicht ausreichte. Das war zum Beispiel der Fall, wenn ein Autobesitzer nur eine Haftpflicht- und keine Kaskoversicherung abgeschlossen hatte, oder für Policen bei Läden und Kleinunternehmen, bei denen laut Bedingungen "böswillige Beschädigung" und "innere Unruhen" nicht gedeckt waren. Wer gar nicht versichert war, ging leer aus.
In Bayern hatte man sich doppelt abgesichert - mit der Police und dem Staat
Ausgeschlossen hatten die Versicherer 2015 Schäden in der Landwirtschaft. Sie befürchteten zertretene Felder. Für den Fall der Fälle hatte das Land Bayern die Entschädigung zugesagt. Das galt auch für Beschädigungen an Autos oder Gebäuden, die über die 10 000 Euro hinausgingen.
Im Mai 2017 nahm der GDV Kontakt mit dem Auswärtigen Amt auf und bot eine ähnliche Lösung für den G-20-Gipfel in Hamburg an. Doch es kam nicht zu einem Abschluss. "Die öffentliche Hand wird für den anstehenden G-20-Gipfel in Hamburg keine privatwirtschaftlich getragene Ergänzungsdeckung für Sachschäden erwerben", schreibt der GDV am 23. Juni 2017 seinen Mitgliedsunternehmen. "Dies teilte uns der G-20-Sherpa-Stab des Auswärtigen Amtes heute mit."
Über die Gründe für die Entscheidung äußerte sich das Ministerium nicht. Auch am Montag gab die Bundesregierung auf Anfrage keine Auskunft zu der Ablehnung. Schadenersatzleistungen nach Gipfeln gab es immer wieder: Nach dem G-8-Gipfel in Heiligendamm 2007 verlangten Geschädigte 230 000 Euro, bis Ende 2007 flossen 30 000 Euro.
Nach den Hamburger Ausschreitungen will die Bundesregierung nun selbst helfen. Aber zunächst müssen Geschädigte prüfen, ob nicht ihr Versicherer einspringt. Bei Schäden am Auto zahlt die Voll- oder Teilkaskoversicherung. Allerdings muss der Kunde den Selbstbehalt leisten, oft Hunderte Euro. Bei Bränden zahlen die Wohngebäude- und die Hausratversicherung. Allerdings: Wenn innere Unruhen und böswillige Beschädigung im Vertrag ausgeschlossen sind, müssen die Versicherer nicht in jedem Fall Schadenersatz leisten. Dann springt der Bund ein. Möglicherweise.