Koran versus Grundgesetz - Leipzigs Polizei liefert Abhandlung zum Frauenbild im Islam

Erstveröffentlicht: 
11.07.2017

Eine Syrerin hat ihren prügelnden Mann bei der Leipziger Polizei angezeigt. Diesen Vorfall hat der Polizeisprecher Andreas Loepki in seinem täglichen Bericht zum Anlass genommen, das in seinen Augen rückständige Frauenbild der Muslime ausführlich zu kritisieren. Unter der Überschrift "Artikel 3 und 4 Grundgesetz vs. Sure 4:34" philosophiert er zwischen zwei Polizeimeldungen über Dieseldiebstahl und einem gesprengten Fahrkartenautomaten in einer längeren Abhandlung über die Unterdrückung der Frau im Islam.

 

Er schreibt, abgesehen vom allgemein rückständigen Frauenbild in weiten Gesellschaftsteilen des arabischen Sprachraums wende ein Muslim die Gewalt gegen seine Ehefrau nicht zuletzt auf religiöser Basis an, auch wenn ihm der Koran hierbei kein schrankenloses Züchtigungsrecht einräume. Dabei bezieht sich Loepki auf die Koransure 4, Vers 34. Aus ihr wird abgeleitet, dass der Mann über der Frau steht. Der Sure stellt er die deutschen Grundgesetzartikel 3 und 4 zur Gleichberechtigung und Religionsfreiheit gegenüber.

Wir haben regelmäßig mit häuslicher Gewalt zu tun. Das hat in den Gemeinschaftsunterkünften begonnen und setzt sich nun fort. 

Andreas Loepki Polizei Leipzig


Anlass für die ungewöhnlichen Äußerungen war ein Vorfall am Sonntag im Landkreis Leipzig: Eine ältere deutsche Frau hatte einer 30-jährigen Syrerin Schutz in ihrem Haus geboten, die nach eigenen Aussagen von ihrem Ehemann regelmäßig mit Fäusten und Gegenständen geschlagen wird. Gegen den Syrer wird nun wegen Körperverletzung ermittelt. Statt einer genauen Ortsangabe, wie üblich, gab die Leipziger Polizei zum Geschehen an: "Zuständigkeitsbereich der PD Leipzig und andernorts in Deutschland". Als Zeitpunkt heißt es: "wohl tagtäglich". Polizeisprecher Andreas Loepki erklärte MDR SACHSEN, er wollte damit keine Hetze betreiben, stehe aber zu seinen Aussagen: Im arabischen Raum herrsche ein rückständiges Frauenbild. "Wer mir das Gegenteil beweisen kann, nehme ich das gern an - aber das wird schwerfallen", sagte er bestimmt. Nach seiner Beobachtung sei häusliche Gewalt unter Flüchtlingen in ganz Sachsen und Deutschland präsent. "Das Problem hat es bereits in den Gemeinschaftsunterkünften gegeben und setzt sich nun fort. Und das wollte ich thematisieren", so Loepki.

Für die Integration spielt unser Grundgesetz die herausragende Rolle.

Andreas Loepki Polizei Leipzig

 

Statistisch könne der Polizeisprecher den Anstieg häuslicher Gewaltfälle durch den Zuwachs an Flüchtlingen aus arabischen Ländern nicht untermauern. Loepki beruft sich vielmehr auf seine Erfahrungswerte, dass Männer aus diesem Kulturkreis eher dazu neigen, ihre Partnerinnen zu schlagen und zu misshandeln und die Frauen das auch eher akzeptieren würden. Seit Fazit: "Ein über Jahrhunderte geprägtes, gelebtes, erfahrenes und in der Religion verankertes Frauenbild geht auf der Suche nach einem sicheren und besseren Leben nicht irgendwo auf dem Balkan verloren und wird auch nicht bei der Überfahrt ins Mittelmeer geworfen." Vielmehr reise es mit, "wird fortgelebt und wird sich nicht binnen Monaten westlich-europäischen Standards anpassen".

 

Andreas Loepki gilt als ein Mann, der in seinen Polizeiberichten gern mal eigene Ansichten mit einfließen lässt oder Begebenheiten auf eher ausgefallene Art kommentiert. Dafür hat er in der Vergangenheit teils Lob und teils Kritik geerntet. (epd/mdr)