Moralischer Sieg gegen die Abmahnung von Karin Katzer durch Metabo beim Arbeitsgericht Stuttgart

Arbeitsgericht Stuttgart

Die Arbeitsrichterin des AG Stuttgart ließ vor einem guten Dutzend Prozessbesucher keinen Zweifel aufkommen: Die Abmahnung von Karin Katzer durch Metabo wäre nicht haltbar. Einen „schwerwiegenden Verstoß gegen die Verpflichtung des Datengeheimnis“ festzustellen, aus der Weiterversendung eines betriebsöffentlichen Aushangs, sei „schon aus formalen Gründen“ fragwürdig. Sie rügte den fehlenden Einigungswillen von Metabo, obwohl die Klägerin mehrfach anbot gegen Erledigungserklärung seitens Metabo, die Klage zurück zu ziehen. Sowohl beim Gütetermin, wie bei einem weiteren Einigungsversuch, nach der Wahl Karin Katzers in den Betriebsrat im März 2010.

 

Die Abmahnung war auf direkten Protest von Karin Katzer, bereits auf 6 Monate Gültigkeit verharmlost worden. Mit der mitgebrachten Personalakte, wurde von den Vertretern Metabos der Beweis erbracht, dass sie ersatzlos entfernt war. So schlug das Gericht eine „gütliche Einigung“ durch Vergleich vor. Mit der Erklärung von Metabo, "keine Vorwürfe“ aus dem „Sachverhalt“ gegen Karin Katzer mehr aufrecht zu erhalten, wurde das Verfahren eingestellt. Dies ist von Seiten der Firma Metabo ein indirektes Eingeständnis, dass diese Abmahnung überzogen war.

Die Kollegen von Metabo haben nun den Beweis, dass es sich lohnt gegen Maßregelungen im Betrieb energisch vorzugehen. Der Kreis der Unterstützer im Solidaritätskreis vermutet, dass Abmahnungen bei Metabo künftig nicht mehr so leichtfertig ausgesprochen werden. Dafür will sich dieser „Solikreis“ auch künftig zur Verfügung stellen, falls es von Metabo-Kollegen gewünscht wird. Mit einer breiten Öffentlichkeitsarbeit, über 800 gesammelten Unterstützungsunterschriften gegen die Abmahnung, fünf vor Metabo verteilten Flugblättern, monatlichen Versammlungen und der vielköpfigen Begleitung bei den Gerichtsverfahren wurde eindrucksvoll die Solidarität mit der IG Metall-VK-Leitungsvorsitzenden bei Metabo organisiert.

Dieser Erfolg soll nun gefeiert werden, mit einem "Sommernachtsfest des Solikreis". Am Samstag den 10.Juli 2010 in Kirchheim im Vereinsheim „Brückenhaus“ beim Busbahnhof (Schöllkopfstr.65) ab 18.00 Uhr. Wer sich an der Vorbereitung beteiligen will, melde sich bitte bei Hubert Bauer email: hb-es@arcor.de oder telefonisch: 0174/3211433