G20: Polizeistaatliches Spektakel statt Festival der Demokratie

Hamburg geheime Polizeigarage
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Erstveröffentlicht: 
04.07.2017

Schon vor dem eigentlichen Start des G20-Gipfels zeichnen sich massive Einschränkungen von Grundrechten wie der Versammlungsfreiheit ab. Das Verhalten von Polizei und Behörden verletzt nicht nur Bürgerrechte, sondern läuft einer Deeskalation bei den erwarteten Großprotesten zuwider. Ein Überblick.

 

Schon im Vorfeld des G20-Gipfels mehren sich die Verletzungen von Grund- und Bürgerrechten. Besonders betroffen von den Einschränkungen ist die Versammlungsfreiheit: Sowohl bei den Protestcamps, in denen Demonstrierende diskutieren und schlafen wollen, wie auch bei den angemeldeten Demonstrationen selbst kommt es zu starken Einschränkungen und Verboten, die teilweise auch durch Gerichte bestätigt werden.

Mit einer so genannten Allgemeinverfügung hat die Polizei ein 38 Quadratkilometer großes Areal in Hamburg zur Demoverbotszone erklärt. Attac hatte trotzdem innerhalb dieser Zone eine Demo für 80 Teilnehmer angemeldet, die dann verboten wurde. Dagegen klagte Attac vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Das Gericht bestätigte in einem Beschluss (PDF) nun das Demoverbot:

In dem von der Allgemeinverfügung räumlich erfassten Bereich bestehen während der zeitlichen Geltung der Verfügung durch etwaige Blockaden der Transport- und Evakuierungswege unmittelbare Gefahren für Leib und Leben der Gipfelteilnehmer und Versammlungsteilnehmer sowie für die auswärtigen Beziehungen des Bundes und die staatliche Veranstaltung des G20-Gipfels, die durch eine außerordentliche Gesamtgefahrenlage anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg noch intensiviert werden. Diese Gefahren rechtfertigen wegen des vorliegenden polizeilichen Notstandes ausnahmsweise die Inpflichtnahme sämtlicher Versammlungen in dem betroffenen Gebiet, ohne dass es auf die Frage der Verursachung der jeweiligen Gefahren durch sie ankommt.

Damit kann jede Demo bei einem Großereignis verboten werden

Die „Gefahr für Leib und Leben“ soll durch Blockaden entstehen, durch welche die in den Fahrzeugen befindlichen Gipfelteilnehmer und ihr Begleitpersonal zu einem leichteren Ziel etwaiger gewaltsamer Anschläge werden könnten. Ähnlich argumentiert das Gericht zu einer verbotenen Demo im Hamburger Gängeviertel. Folgerichtig kommentiert die linke Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak in ihrem Blog:

 Diese Argumentation vollständig zu Ende gedacht würde aber bedeuten, dass generell und immer wenn es politische Großereignisse gibt, bei denen ein ungestörter Transport gewährleistet werden soll, eine Demonstrationsverbot verhängt werden kann. Soviel zum Demonstrationsrecht als konstituierendem Bestandteil der Demokratie.

Wawzyniak hatte auch schon das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der Protestcamps kritisiert, weil es geeignet sein könnte, die Versammlungsfreiheit so zu entkernen, dass am Ende eine leere Hülle übrig bleibe. Das Urteil gibt der Hamburger Versammlungsbehörde großen Spielraum für Auflagen gegen Protestcamps, den diese auch nutzt und beispielsweise Küchen und Schlafmöglichkeiten für die Demonstrierenden verbietet.

Als Einsatzleiter für den G20 hat die Stadt Hamburg mit Hartmut Dudde den härtesten Hund eingesetzt, den sie finden konnte. Dudde ist bekannt für überharte Polizeieinsätze, die in vielen Fällen später von Gerichten für rechtswidrig erklärt wurden.
Bürgerrechtler als Indiz für Gefährdung der öffentlichen Sicherheit

Es ist Duddes Polizei, die vor dem Verwaltungsgericht die Ansicht vertritt, dass eine Mitgliedschaft in der Bürgerrechtsorganisation Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) ein Indiz für eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstelle. Der RAV schreibt dazu in einer Pressemitteilung:

Die Hamburger Polizei greift im Rahmen der rechtlichen Auseinandersetzungen um die Proteste gegen den G20-Gipfel die freie Advokatur und damit ein tragendes Prinzip des Rechtsstaates an.

Peer Stolle, der Vorstandsvorsitzende des RAV, kritisiert, dass die Argumentation der Hamburger Polizeiführung sich nahtlos an die Missachtung des Gewaltenteilungsprinzips in den vergangenen Tagen anschließe, als sich die Hamburger Polizei über gerichtliche Entscheidungen schlicht hinweggesetzt habe.

Stolle spielt hier auf die Räumung des Protestcamps Entenwerder an, für die die Polizei keine rechtliche Legitimation gehabt hatte. Im Rahmen des Einsatzes hatten Polizeibeamte auch Pfefferspray eingesetzt, unter anderem gegen einen Journalisten.
Verfassungsschutz-Pranger im Netz

Der Hamburger Verfassungsschutz hat unter dem Titel „Linksextremistische Versammlungen, Gruppierungen und Akteure“ die Namen mehrere Sprecherinnen und Sprecher linker Gruppen, quasi als Hauptgegner, öffentlich gemacht.

Unter ihnen ist auch Emily Laquer. Sie ist Sprecherin der Interventionistischen Linken, einer politischen Gruppierung, die bundesweit aktiv ist und die in den letzten Jahren immer wieder Aktionen des zivilen Ungehorsams gemacht hat. Laquer sagt, dass der Inlandsgeheimdienst mit der Aktion diffamieren möchte und Menschen vom Demonstrieren abhalten wolle. Sie hält den Pranger für einen politischen Spaltungsversuch des Verfassungsschutzes. Doch nun sei das Gegenteil eingetreten und sie hätte viele solidarische Reaktionen erhalten.

In der taz verglich Katharina Schipkowski das Vorgehen des Verfassungsschutzes mit „an Psychoterror grenzende[r] Einschüchterung von Aktivist*innen im Vorfeld linker Proteste“.  Das sei niederträchtig und verantwortungslos.
Social Media bei der Polizei

Auf Twitter hingegen legt sich die Hamburger Polizei kräftig ins Zeug. Ein großes Social Media Team bespielt die Kanäle auf Twitter und Facebook. Eigens für die sozialen Medien hergestellte Videos werden verbreitet, Übungen von Hubschraubern per Facebook-Livestream übertragen. Man kann das als bloße Information werten – oder eben auch als eine Exekutive, die ihre Muskeln zeigt.

Dabei ist weiterhin umstritten, was die Polizei auf Twitter eigentlich darf und wann sie mit ihrer Kommunikation den Rahmen von zulässiger polizeilicher Arbeit verlässt. In der Kritik steht auch eine mögliche Einflussnahme auf die Berichterstattung, wie sie damals bei der EZB-Eröffnung in Frankfurt zu beobachten war. Dieses Problem ist immer noch virulent: Erst vor ein paar Tagen hatte die Berliner Polizei bei einem Einsatz via Twitter verbreitet, dass Hausbesetzer einen Türknauf unter Strom gesetzt hätten. Später ruderten die Ordnungshüter zurück – die Berichterstattung über den vermeintlichen Angriff auf die Beamten war da aber schon gelaufen. Es bleibt abzuwarten, wie die Hamburger Polizei die sozialen Medien in den kommenden Tagen nutzen wird.

Deeskalation? Fehlanzeige.

Klar ist in jedem Fall, dass die Einschränkungen von elementaren Grundrechten, das harte Vorgehen der Polizei gegen friedliche Demonstranten sowie Maßnahmen wie der Verfassungsschutz-Pranger nicht gerade zur Deeskalation beitragen, sondern ein unwürdiges Schauspiel sind, wie Claudia Venohr vom NDR kommentiert. Ein „Festival der Demokratie“, wie der Hamburger Innensenator Andy Grote den offiziellen Gipfel nannte, ist unter diesen Voraussetzungen nicht möglich. Die Situation in Hamburg entwickelt sich vielmehr zum polizeistaatlichen Spektakel.

Zur Beobachtung und Bewertung der Grundrechtsverletzungen während des Gipfels hat sich ein eigenes Bündnis unter dem Motto „Grundrechte verteidigen“ konstituiert, das mit aktuellen Meldungen Einschätzungen liefert. Für die Großdemo am kommenden Samstag hat das „Hamburger Bündnis gegen Überwachung“ einen eigenen Wagen und Block angemeldet.

Update:
Der Polizeigewerkschafter und Rechtsausleger Rainer Wendt nennt das Konzept der Polizei beim G20 „Deeskalation durch Stärke“. Um die Stärke zu zeigen, twittert die Polizei dann beispielsweise auch Bilder aus der „geheimen“ Wasserwerfer-Garage.

Beim Hamburger Lokalchef der Bild-Zeitung Hagen Meyer löst der Anblick ein Frohlocken aus. Die „geheime“ Garage befindet sich nach Informationen von netzpolitik.org in der Süderstraße.