ZAPP findet heraus, dass laut Polizeiakten mindestens drei Journalisten in Sachsen als "Beifang" abgehört und die Gespräche jahrelang rechtswidrig gespeichert wurden.
von Janina Kalle
Die betroffenen Kollegen stehen mit Klarnamen in den Unterlagen die der Redaktion vorliegen. ZAPP kontaktiert die drei Personen: Wissen sie, dass sie abgehört wurden? Sind sie über die Abhörmaßnahmen informiert worden nachdem das Verfahren eingestellt wurde? Wollen sie oder ihre Redaktionen sich dazu äußern?
Überraschend die Reaktion der "Leipziger Volkszeitung". Der Chefredakteur Jan Emendörfer antwortet Zapp auf die Interviewanfrage: "Wenn Sie mir zeigen, wie Sie das beweisen können, überleg ichs mir nochmal."
Da gerät offenbar einiges durcheinander, in der Redaktion: Erstens sollten Journalisten doch selbst ein Interesse haben, dem nachzugehen. Zudem wissen die Kollegen von der LVZ offenbar nicht, dass Journalisten auch untereinander nicht einfach Material herumreichen, das die Quelle offenbart. Das nennt man Quellenschutz. Und der ist ebenso von Bedeutung wie beispielsweise Telefongespräche von Journalisten mit Informanten.
Statt aber selbst Akteneinsicht zu fordern veröffentlicht die "Leipziger Volkszeitung" (LVZ) umgehend die "Zapp" Pressemitteilung auf ihrer Internetseite unter dem LVZ-Logo, sie ergänzt sie auch noch mit folgendem Satz: "Zapp" wollte dazu ein Statement der LVZ-Chefredaktion, war aber nicht bereit, einen Beleg für den Abhörvorgang offenzulegen.
Aber wie sagte die sächsische Generalstaatsanwaltschaft zu "Zapp" in diesem Zusammenhang? "Ausschließen kann man auch Fehler nie. Auch bei den Strafverfolgungsbehörden arbeiten Menschen die Fehler machen." Offenbar nicht nur da. Die anderen beiden Kollegen prüfen jetzt übrigens juristische Schritte, fordern nun Akteneinsicht und dankten "Zapp" für die Recherchen.