Gericht genehmigt G20-Protestcamp im Stadtpark

Erstveröffentlicht: 
08.06.2017

Genehmigung gilt aber nur vorläufig. Das Bezirksamt Nord bleibt bei seiner Meinung, dass der Stadtpark nicht für das Camp geeignet sei.

 

Hamburg. Das Hamburger Verwaltungsgericht hat voräufig das geplante Protestcamp gegen den G20-gipfel im Stadtpark erlaubt. Das beabsichtigte Camp unterliege insgesamt dem Schutz des Versammlungsrechts, heißt es in einer Erklärung des Gerichts. Zum derzeitigen Zeitpunkt sei nicht sicher festzustellen, dass nach dem Gesamtkonzept der Veranstaltung der nicht meinungskundgebende Charakter überwiege.

 

Damit gab das Gericht vorerst den Veranstaltern des Camps recht. Sie hatten Widerspruch gegen eine Entscheidungs des Bezirksamts Hamburg-Nord eingelegt, das die Veranstaltung im Stadtpark untersagt hatte. Das Bezirksamt hält in einer ersten Reaktion an seiner Entscheidung fest. Man sei nach wie vor der Meinung, dass der Stadtpark sich nicht für ein Camp eigne, sagte ein Sprecher dem Abendblatt. Man glaube, dass sei auch im Sinne der Bevölkerung. 

 

Innensenator lehnt Zeltstadt im Stadtpark ab


Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der versammlungsrechtlichen Verfügung auch der Schutz der in der Grünanlage vorhandenen Pflanzen und Tiere, die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs des Camps, ein hinreichendes Sicherheits- und Rettungskonzept sowie die Belange der Anwohner zu berücksichtigen seien. Dem aber könne das Gericht nicht vorgreifen.

 

Auch Innensenator Andy Grote hatte vor einigen Wochen eine große Zeltstadt für bis zu 10.000 Menschen auf der Festwiese im Stadtpark anlässlich des G20-Gipfels abgelehnt. "Wir sehen ein solches Camp außerordentlich kritisch", sagte er Ende April vor dem Innenausschuss der Bürgerschaft. Solche Zeltstädte seien eine ideale logistische Zentrale und Rückzugsbereiche für militante und gewaltbereite Extremisten. Das sei für die Polizei kaum händelbar. "Wir haben Grund zu der Annahme, dass das ein Ziel ist. Unser Votum wäre, es möglichst nicht stattfinden zu lassen", sagte Grote seinerzeit. 

 

SPD reagiert entspannt – FDP kritisiert Senat


Der SPD-Innenpolitiker Arno Münster reagiert entspannt auf die Gerichtsentscheidung. "Da ist juristisch sicher das letzte Wort noch nicht gesprochen. Zum einen kann Beschwerde eingelegt werden, zum anderen ist ein Verfahren nach Versammlungsrecht wahrscheinlich." Die zuständigen Stellen hielten das Protestcamp "aus meiner Sicht zurecht" weiter für nicht vertretbar.

 

Der FDP-Innenpolitiker Carl Jarchow warf dem rot-grünen Senat Unehrlichkeit vor. Um das Protescamp zu verbieten, werde es nicht ausreichen, sich auf das Grünanlagenrecht zu berufen. "Unserer Meinung nach müsste man die Wahrheit sagen, nämlich, dass man nicht möchte, weil von so einem Camp Gewalt ausgehen könnte", sagte Jarchow. Sich auf den Schutz der Grünlanlage zu berufen sie zudem schwierig, wenn man zugleich ein Konzert der Rolling Stones veranstalte, zu dem bi szu 80.000 Gäste erwartet würden. 

 

Linke: Camp darf nicht weiter verzögert werden


Die innenpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion, Christiane Schneider, begrüßte das Urteil. "Der versammlungsrechtliche Charakter steht bei dem Camp nach Auffassung des Gerichts im Vordergrund, es steht damit unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit und ist grundsätzlich einmal erlaubnisfrei."

 

Schneider forderte das Bezirksamt auf, auf die Veranstalter des Camps zuzugehen und in Kooperationsgespräche einzutreten. "Viel zu lange schon wurde die Lösung des Problems durch die zuständigen Behörden hinausgezögert."