Ein Mitangeklagter im Münchner NSU-Prozess muss sich am Montag vor dem Amtsgericht Zwickau wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung verantworten. Wie das Gericht mitteilte, soll André E. einen 18-Jährigen in Zwickau geschlagen, getreten und bedroht haben.
Zur Hauptverhandlung komme es nun, weil der 37 Jahre alte Angeklagte Einspruch gegen einen Strafbefehl über 40 Tagessätze eingelegt habe. Nach Angaben des Amtsgerichts war die Hauptverhandlung zunächst für den 18. Januar angesetzt. Der Termin musste jedoch verschoben werden, weil der 37-Jährige zur Verhandlung beim NSU-Prozess in München erscheinen musste.
Prügel und Bedrohung
Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks soll E. am 16. Mai vergangenen Jahres einen 18-Jährigen mit den Fäusten geschlagen und mit den Schuhen gegen die Rippen getreten haben. Der Jugendliche sei außerdem massiv von E. bedroht worden, wie die Staatsanwaltschaft dem Bayerischen Rundfunk bestätigte.
Wenn Du meinen Sohn anfasst, mache ich Dich tot und bringe Dich um.
Drohung von André E. laut Staatsanwaltschaft
Laut ärztlichem Attest erlitt der 18-Jährige bei dem Vorfall schmerzhafte Prellungen und Hämatome an Armen, Beinen sowie am Kopf. Laut Gericht soll der 18-Jährige zunächst mit dem damals 14 Jahre alten Sohn von E. in einen Streit verwickelt gewesen sein. Danach sei das mutmaßliche Opfer zu einem Parkhaus bestellt worden, um eine Aussprache zu führen. Glaubt man der Anklage, sei André E. dort aufgetaucht und habe den 18-Jährigen körperlich angegriffen.