Schwierige Beweislage im Prozess um die linksextremen Krawalle am 15. Januar 2015: Zwar hatte die Spurensicherung auf Pflastersteinen an zwei Tatorten das DNA-Muster des Angeklagten gesichert. Doch dafür bot der Student eine einfache Erklärung.
Leipzig. Schwierige Beweislage im Prozess um die linksextremen Krawalle am 15. Januar 2015: Zwar hatte die Spurensicherung auf Pflastersteinen an zwei Tatorten am Amtsgericht und vor einem Friseursalon das DNA-Muster des Angeklagten xxx (24) gesichert (die LVZ berichtete). Doch dafür bot der Student im Prozess am Amtsgericht eine einfache Erklärung: Er habe an jenem Abend eine größere Ansammlung von Leuten beobachtet und auch gesehen, wie einige die potenziellen Wurfgeschosse in Beutel und Tüten packten. Da er zu dieser Zeit stark erkältet gewesen sei, habe er auf die Steine geniest.
Zum Prozessauftakt wies der Angeklagte die Tatvorwürfe zurück und bestritt, mit Steinen geworfen zu haben. Die Staatsanwaltschaft legt ihm schweren Landfriedensbruch und versuchte gefährliche Körperverletzung zur Last.
Am 15. Januar 2015 waren mehrere hundert Linksextremisten durch Leipzig gezogen und hatten Gerichtsgebäude, Banken und Geschäfte angegriffen. Der Gesamtschaden wird auf rund 46 500 Euro beziffert. In diesem Zusammenhang wurden lediglich zwei Anklagen erhoben. Die meisten Verfahren wurden eingestellt, da den Verdächtigen nichts Strafbares nachzuweisen war.
Für den Prozess gegen xxx ist nach Angaben des Gerichts noch ein weiterer Verhandlungstag geplant. Ein Urteil soll dann voraussichtlich Anfang Juni fallen.
Von Frank Döring