Regierung schränkt Familiennachzug offenbar massiv ein

Erstveröffentlicht: 
19.05.2017

Die Bundesregierung schraubt in dieser Wahlperiode nicht nur Stück für Stück am Asylrecht. Auch der Familiennachzug wird einem Bericht zufolge eingeschränkt. Die Linke sieht einen Verstoß gegen EU-Recht.

 

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat einem Zeitungsbericht zufolge den Familiennachzug von Flüchtlingen aus Griechenland massiv eingeschränkt. Seit April nehme Deutschland nur noch maximal 70 Angehörige von Asylsuchenden im Monat auf, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Das gehe aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervor.

Nach Ansicht der Linken-Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke verstößt de Maizière damit gegen europäische Bestimmungen. Laut der Dublin-Verordnung besäßen Flüchtlinge einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug. „Erneut tritt die Bundesregierung EU-Recht und Kindeswohl mit Füßen“, sagte Jelpke dem RND. Der Bedarf liege bei bis zu 400 Personen monatlich.

Als Begründung nennt das Ministerium den Angaben zufolge „begrenzte Betreuungs- und Unterbringungskapazitäten“ sowie einen „erheblichen logistischen Koordinierungsaufwand von Landes- und Bundesbehörden“. Jelpke sprach von einer „erbärmlichen Ausrede“. Sie forderte die Bundesregierung auf, die Deckelung zurückzunehmen.

Am Donnerstag hatte der Bundestag einen umstrittenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verschärfung der Asylregeln beschlossen. De Maizière verteidigte die erneuten Verschärfungen. Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbände und die Opposition rügten diese dagegen heftig und sprachen von einem Angriff auf die Grundrechte von Schutzsuchenden.

Bundestag beschließt Verschärfung bei Asylrecht

Die Bundesregierung hatte in den vergangenen Monaten zahlreiche Asylrechtsverschärfungen auf den Weg gebracht – und Regeln, um die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber zu erleichtern. De Maizière bezeichnete das nun beschlossene als „Schlusspunkt in dieser Legislaturperiode bei der Schärfung des Asylrechts“.

Wer kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat, aber nicht freiwillig ausreist und falsche Angaben über seine Identität macht, muss künftig mit Einschränkungen seiner Bewegungsfreiheit rechnen. Asylsuchende ohne Bleibeperspektive sollen verpflichtet werden können, bis zum Ende ihres Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen zu bleiben.

Die Höchstdauer des Abschiebegewahrsams wird von vier auf zehn Tage verlängert. Die Abschiebehaft für ausreisepflichtige „Gefährder“, denen Anschläge und andere schwere Straftaten zugetraut werden, soll ausgeweitet und ihre Überwachung per Fußfessel erleichtert werden. Dies ist auch eine Reaktion auf den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im vergangenen Dezember. Der Attentäter Anis Amri war ein abgelehnter Asylbewerber, der als „Gefährder“ eingestuft war. Der Versuch, den Tunesier in seine Heimat abzuschieben, scheiterte.

Besonders umstritten an dem beschlossenen Gesetzespaket: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bekommt die Möglichkeit, Handydaten von Asylbewerbern ohne Ausweispapiere auszuwerten, um deren Identität zu klären. Der Behörde wird auch erlaubt, sensible Daten aus Asylverfahren – etwa aus medizinischen Attesten – in besonderen Gefahrensituationen an andere Stellen weiterzugeben.