Wegen gefährlicher Körperverletzung, schwerem Landfriedensbruch, Volksverhetzung, Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr muss sich Robert H. seit Donnerstag vor dem Dresdner Amtsgericht verantworten.
Dresden. Wegen gefährlicher Körperverletzung, schwerem Landfriedensbruch, Volksverhetzung, Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr muss sich Robert H. seit Donnerstag vor dem Dresdner Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 30-Jährigen, der offenbar im Dunstkreis der rechtsextremen „Freien Kameradschaft Dresden“ agierte, vier Straftaten vor. Er soll, gemeinsam mit anderen Personen der Truppe beim Inselfest 2016 in Laubegast einen Marokkaner attackiert Die zum Teil vermummten Männer hätten ausländerfeindliche Sprüche gerufen und den Mann dann verprügelt. Zwei Mitarbeiterinnen eines Spätshops, die helfend eingreifen wollten, wurden weggestoßen und ebenfalls geschlagen.
Einige Tage später beim Stadtfest in Dresden machte dann eine Gruppe von etwa 20 Personen, zu denen auch der Angeklagte gehört haben soll, regelrecht Jagd auf Ausländer. Zuerst, so die Anklage, prügelten sie an den Elbwiesen einige Afghanen und Iraner zusammen und brüllten rechtsradikale Parolen. Danach stürmten sie weiter zu einer Gruppe Iraker am Königsufer. Die schwarz gekleidete Horde trat und schlug auf die Flüchtlinge ein. Neun Männer wurden zum Teil schwer verletzt, sie erlitten Schädelprellungen, Gesichtsfrakturen, Hämatome. Einige wurden bewusstlos geschlagen, zwei kamen ins Krankenhaus.
Der Angeklagte ist einer von drei Beschuldigten, gegen die die Generalstaatsanwaltschaft Anklage erhoben hat. Gegen die zwei anderen Männer wird am Landgericht verhandelt, sie stehen unter Verdacht, Mitglieder einer kriminellen Vereinigung zu sein. Im Zuge der Ermittlungen gegen die Neonazi-Gruppe wurden sechs weitere Personen verhaftet. Hier sind die Ermittlungsverfahren allerdings noch nicht abgeschlossen.
Robert H. wird zudem vorgeworfen, im Juni 2016 einen Polizisten verletzt zu haben. Die Beamten sollten an der Österreicher Straße eine Kundgebung von Asylgegnern und einer Gegendemo trennen. Der Angeklagte kam ihrer Aufforderung, die Straßenseite zu wechseln nicht nach. Es gab eine verbale, dann eine handgreifliche Auseinandersetzung, bei der der Angeklagte dem Beamten einen Schlag gegen den Kiefer versetzt haben soll. Robert H. wurde zu Boden gebracht und bei der Rangelei selbst verletzt. Er erstattete Anzeige gegen die Beamten. Die Ermittlungen wurden eingestellt, aber dagegen Beschwerde erhoben.
Im November 2016, so ein weiterer Anklagepunkt, habe der Angeklagte auf der B 170 einen Transporter mehrmals ausgebremst und so einen Auffahrunfall verursacht. Als ihn der Fahrer ihn zur Rede stellen wollte, bekam er mit der Ansage „Da hast du dir den Falschen ausgesucht“ dreimal die Faust aufs Auge.
Robert H. , der durch zwei Anwälte vertreten wird, wollte sich nicht äußern. Seine Verteidigerin gab eine Erklärung zu der Attacken auf den Polizisten und den Transporterfahrer ab. Nicht ihr Mandant habe auf den Fahrer des Transporters eingeschlagen, sonder der auf ihn. Zuvor habe der Mann gedrängelt und den Stinkefinger gezeigt. Robert H. habe auch nicht gezielt auf den Beamten eingeschlagen. Die Polizisten hätten ihn unberechtigterweise festgehalten und zu Boden gebracht. Von der Aktion gibt es Videoaufnahmen, die vom zweiten Verteidiger heftig kritisiert wurden. Das Material, vor allem die Tonspur, sei bearbeitet worden, ist er sich sicher. Der Prozess wird fortgesetzt.
Von Monika Löffler