Die rechtsextreme Gesinnung von Franco A. war schon bei seiner Masterarbeit aufgefallen – ohne Folgen. Zwei frühere Vorgesetzte müssen sich dafür verantworten.
Wegen der Vorfälle um den rechtsextremen Oberleutnant Franco A. hat die Bundeswehr Medienberichten zufolge Disziplinarverfahren gegen zwei frühere Vorgesetzte des mittlerweile inhaftierten Soldaten eingeleitet. Das berichten der Spiegel und die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf den Verteidigungsausschuss des Bundestages. Dort hatte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) am Vormittag über die Lage informiert. Die Verfahren richten sich dem Spiegel zufolge gegen den Chef des Streitkräfteamts und den damaligen Rechtsberater.
Ihnen werde vorgeworfen, Dienstpflichten verletzt zu haben, weil sie 2014 konkrete Hinweise auf die rechtsextreme Gesinnung von Franco A. nicht an den Militärischen Abschirmdienst weiterleiteten. Als Student der französischen Elite-Militäruniversität Saint-Cyr hatte Franco A. eine Masterarbeit mit dem Titel Politischer Wandel und Subversionsstrategie verfasst. Sie erschien der Universität als klar rechtsextrem und rassistisch. Deswegen empfahl die Uni der Bundeswehr sogar, Franco A. aus der Bundeswehr zu entfernen.
Das blieb jedoch folgenlos: Die Akte wurde nach einer Vernehmung von Franco A. geschlossen. Entgegen den Regeln informierten damals weder der Chef des Streitkräfteamts noch der Rechtsberater den MAD über den konkreten Verdacht gegen den angehenden Offizier.
Bamf räumt schwere Fehler ein
Der seit Ende April inhaftierte Oberleutnant Franco A. hatte sich monatelang als syrischer Flüchtling ausgegeben und den Ermittlern zufolge ein Attentat geplant. Demnach sollte der Verdacht mit der fiktiven Identität auf Asylbewerber gelenkt werden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), bei dem Franco A. erfolgreich einen Asylantrag stellen konnte, räumte inzwischen schwere Fehler in dem Fall ein. Erste Ergebnisse der Prüfung hätten bestätigt, dass eklatante Fehler in allen Schritten des Asylverfahrens gemacht worden seien, teilte eine Sprecherin mit.
Es gebe es aber keinerlei Hinweise auf eine bewusste Manipulation in dem Asylverfahren. Sowohl Anhörer wie auch Entscheider seien geschult gewesen, wenn auch verkürzt. "Die Mängel im Hinblick auf die Identitätsfeststellung hätten aufgeklärt werden können und auch müssen." Alle beteiligten Personen seien nicht mehr im Bamf tätig oder würden nicht mehr als Dolmetscher eingesetzt.
Weitere Wehrmachtsdevotionalien in Kasernen gefunden
Verteidigungsministerin von der Leyen informierte die Abgeordneten im Ausschuss auch darüber, dass bei der Durchsuchung aller Kasernen der Bundeswehr weitere Andenken an die Wehrmacht gefunden worden sind. Die Funde seien aber nicht vergleichbar mit den im französischen Illkirch aufgebauten monothematischen Wehrmachtdevotionalien, sagte von der Leyen nach der Sitzung. Zahlen nannte sie nicht. Aus dem Ausschuss hieß es, dass es sich um 41 Andenken handle, darunter Münzen mit Wehrmachtsmotiven und Wandbilder.
Es sei wichtig, den Traditionserlass der Bundeswehr aus dem Jahr 1982 zu überarbeiten, da dieser "einige Hintertürchen hat", sagte von der Leyen. Es sei ihr nach Bekanntwerden der Terrorvorwürfe gegen Franco A. nicht darum gegangen, die Angehörigen der Bundeswehr unter Generalverdacht zu stellen, sondern um Aufklärung.