Der verurteilte Rechtsextremist Horst Mahler betrachtet sich als politisch Verfolgten und wollte in Ungarn Asyl beantragen. Doch dort griff die Polizei zu.
Horst Mahler ist in Ungarn festgenommen worden. Der verurteilte Holocaustleugner befindet sich in Polizeigewahrsam, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München einen Bericht der taz. Aus welchen Gründen genau ihn die Polizei festnahm und ob die deutsche Justiz um Amtshilfe gebeten hatte, ist unklar.
Eigentlich müsste der 81-Jährige ehemalige Anwalt in Deutschland in Haft sitzen. Er entzog sich aber dem Gefängnis, indem er sich Anfang April mit unbekanntem Ziel aus Deutschland absetzte. Wenig später veröffentlichte er ein Video, in dem er ankündigte, er werde Asyl in einem "aufnahmebereiten, souveränen Staat" erbitten.
Mahler hatte seit 2009 eine zehnjährige Gefängnisstrafe wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts verbüßt. Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren geführt. Im Sommer 2015 erhielt er Haftverschonung wegen einer Krankheit.
Ende vergangenen Jahres hatte das Oberlandesgericht Brandenburg die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung aufgehoben. Der einstige Linksradikale, der sich zum Rechtsradikalen wandelte und als unbelehrbar gilt, hatte sich anhaltend antisemitisch geäußert.
Die taz zitierte einen Regierungssprecher, Mahler habe bisher keinen Asylantrag in Ungarn gestellt. "Selbst wenn er etwas beantragen würde, ist es rechtlich ausgeschlossen, dass sich die Immigrationsbehörde damit substanziell beschäftigen würde", hieß es.
Für die Fahndung nach flüchtenden Straftätern kann sich die Justiz mit dem europäischen Haftbefehl behelfen. Dann beteiligen sich die Behörden aller einbezogenen Staaten an der Suche. Sofern der Straftäter oder Verdächtige gefasst ist, kann in einem zweiten Schritt ein Auslieferungsersuchen gestellt werden.