Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat ein Verfahren wegen „Aufrufs zu Straftaten“ gegen Politikerin Juliane Nagel eingestellt. Das teilt die Linken-Landtagsfraktion mit. Hintergrund war ein Appell zu zivilgesellschaftlichem Protest gegen Legida.
Leipzig. Das Verfahren gegen die Leipziger Linken-Landespolitikerin Juliane Nagel wegen eines Demo-Blockadeaufrufs wurde eingestellt. Das teilt die Landtagsfraktion am Sonntag mit. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte gegen Nagel wegen „Aufrufs zu Straftaten“ ermittelt. Hintergrund: Die 38-Jährige hatte am 19. Januar 2015 bei einer Pressekonferenz des Aktionsbündnisses „Leipzig nimmt Platz“ appelliert, Legida zwei Tage später nicht den Leipziger Ring zu überlassen. In einer Erklärung hatten zuvor zahlreiche Akteure der Stadt in diesem Sinne zu gewaltfreien Aktionen aufgerufen.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig sah in dem Aufruf Nagels zum zivilgesellschaftlichen Protest gegen die Rechtspopulisten eine Blockade-Aufforderung und damit eine Straftat. Nagel erwirkte mit Rechtsbeistand nun eine Einstellung des Verfahrens. Eine Auflage hat sie offenbar akzeptiert: „Die beauflagte Geldzuwendung an fünf gemeinnützige Einrichtungen in Leipzig ist inzwischen entrichtet“, so die Linksfraktion am Sonntag in ihrer Erklärung.
Juliane Nagel sieht die Einstellung als „positives Signal in Richtung Zivilgesellschaft“. In einem schriftlichen Statement bezeichnet sie das Verfahren aber als absurd. „Am Ende bleibt die Erkenntnis, dass ziviler Ungehorsam insbesondere in Sachsen nicht kriminell, sondern legitim und notwendig ist“, heißt es weiter.
Ermittlungen gegen mehrere Akteure
Nach der besagten Pressekonferenz im Januar 2015 hatte die Staatsanwaltschaft mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet, unter anderem gegen die Grünen-Politikerin Monika Lazar. Die Verfahren wurden zum Teil sofort, gegen Lazar nach einiger Zeit wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Juliane Nagel blieb weiter im Fokus der Ermittler. Der Sächsische Landtag hob am 16. März 2016 die Immunität der Linken-Abgeordneten auf, damit war der juristische Weg frei. Laut Linksfraktion im Landtag hatte die Staatsanwaltschaft Leipzig beim Amtsgericht Erlass wegen eines Strafbefehls gestellt. „Man wollte die Sache im verkürzten Verfahren zu Ende bringen“, heißt es. Mit Intervention von Rechtsanwälten kam es schließlich zur Einstellung.
(AZ 226 Cs 600 Js 6142/15)