Dresden - Dieser Oster-Gruß war nicht nur geschmacklos, er landete vor Gericht. Margit H. (70) postete bei Facebook Nazi-Ostereier und muss nun 750 Euro Strafe zahlen.
„Noch einen schönen Ostermontag allen“, schieb die Ex-Buchhalterin in ihr Profil und postete das Foto eines Osterkörbchens. Darin: zehn Eier mit Doppelrunen und Hakenkreuzen. Der Richter erließ einen Strafbefehl mit 750 Euro Strafe.
Margit H. legte Einspruch ein und erklärte am Mittwoch im Prozess: „Es liegt mir fern, nationalsozialistisches Gedankengut zu verbreiten.“ Dann berief sie sich auf ihr krudes Einspruchsschreiben, aus dem der Richter zitierte: Demnach seien die Zeichen angeblich Glückssymbole aus dem Buddhismus. Und sie fragte im Schreiben: „Gibt es denn keine Meinungsfreiheit mehr?“
Der Richter konterte barsch: „Es gibt Zeichen, deren Bedeutung jedem bekannt ist. Wenn Sie glauben, dem Gericht was anderes weismachen zu können, sind Sie auf dem Holzweg.“
Da gab Margit H. zu, genau zu wissen, was Hakenkreuze sind und fragte kleinlaut: „Und wenn es Satire ist? Ein Spaß?“ Der Richter: „Das ist kein Spaß!“
Und so zog Margit H. den Einspruch zurück, zahlt nun die Strafe. Anderenfalls müsste sie 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe absitzen.