Bonn/Waldbröl. Die kaltblütige Killer-Clique: Am 1. September 2016 waren die Männer (20 bis 35) aus Waldbröl mit einem widerlichen Plan in den Ort aufgebrochen. „Einer meinte, wir sollten Flüchtlinge klatschen gehen“, räumte Mikael R. (20, Namen geändert) zum Prozessauftakt ein.
Von Jessica Backhaus
Zunächst Asylanten aufgemischt
Man sei, so berichtete der 35-Jährige, zunächst auf eine Gruppe Asylanten gestoßen. Weil eine Verwandte mal Ärger mit Flüchtlingen gehabt habe, habe man mit den Männern „rumgestänkert“. Die Asylbewerber seien geflüchtet, hätten sich auf einer Baustelle mit Dachlatten bewaffnet. R. warf noch einen Pflasterstein nach den Flüchtlingen, dann ließ die Gruppe von ihnen ab.
„Klaus war stark angetrunken“
Wenig später das tragische Zusammentreffen mit Klaus B. (40). Der 20-Jährige: „Ich kannte den Klaus vom Sehen. Er war stark angetrunken, hat laut rumgebrüllt. Da waren auch Beleidigungen dabei.“
Der 35-Jährige habe mehrfach versucht, B. wegzuschicken. Doch schließlich sei die Situation eskaliert, Peter N. (22) habe zuerst zugeschlagen. Sie alle – bis auf den 35-Jährigen – hätten auf B. eingetreten. R., der sich weiter provoziert fühlte, teilte sogar noch Schläge aus, nachdem der 40-Jährige zu Boden gegangen war.
40-Jähriger starb an seinen Kopfverletzungen
„Als er die Augen verdrehte, reglos liegen blieb, sind wir weg“, so R. „Ich habe nicht geglaubt, dass Klaus so schwer verletzt wäre.“ Doch der 40-Jährige starb Tage später an den schweren Kopfverletzungen, so Rechtsmediziner Professor Burkhard Madea.
Zeugen: Schläger prahlten nach der Tat
Schlimm: Laut Zeugenaussagen brüsteten sich die Schläger mit der menschenverachtenden Tat. Peter N. soll geprahlt haben: „Hätten die mich nicht von dem runtergezogen, hätte ich den totgeschlagen.“
Als in Waldbröl Gerüchte aufkamen, man wisse, wer die Täter seien und wolle ihnen ans Leder, türmten Mikael R. und ein Kumpel (21). Schließlich stellte sich R. allerdings der Polizei, packte aus.
Richter: Auch Strafe wegen Totschlags denkbar
Die Kammer hat bereits darauf hingewiesen, dass auch eine Verurteilung wegen Totschlags statt wegen der angeklagten Körperverletzung mit Todesfolge denkbar ist. Der Prozess geht weiter.