Vor zwei Jahren hat er mehrmals auf eine Unterkunft für Asylbewerber in Hofheim geschossen, nun muss ein alkoholkranker junger Mann in den Entzug.
Weil er stark betrunken mit einer Gaspistole auf eine Asylunterkunft geschossen hat, muss ein 22-Jähriger eine Suchttherapie absolvieren. Sollte der junge Mann an den wöchentlichen Therapiegesprächen nicht teilnehmen und das verfügte Alkoholverbot nicht durchhalten, muss er dauerhaft in eine Suchtklinik, hieß es am Donnerstag in einem Urteil des Frankfurter Landgerichts. Der Angeklagte hatte eingeräumt, im April 2015 unter massivem Alkoholeinfluss mit einer Gaspistole mehrmals auf die Unterkunft in Hofheim am Taunus (Main-Taunus-Kreis) geschossen zu haben. Verletzt wurde niemand, es entstand ein Sachschaden von rund 600 Euro.
Bereits das Amtsgericht hatte den Mann wegen Sachbeschädigung verwarnt, ansonsten aber keine weiteren Auflagen verhängt. In dem von der Staatsanwaltschaft angestrengten Berufungsprozess wurde auch die politische Dimension der Tat erörtert: Der Angeklagte bezeichnete sich als dem rechten Gedankengut zugetan. Er habe mit den Schüssen „Macht und Überlegenheit“ ausdrücken und die Bewohner der Unterkunft erschrecken wollen. Ein Gutachter bescheinigte dem Angeklagten eine Alkoholabhängigkeit.
Die Staatsanwaltschaft beantragte über die Alkoholtherapie hinaus eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten wegen Sachbeschädigung. Das Gericht lehnte eine solche zusätzliche Strafe jedoch ab. Die Folgen der Tat seien nicht derart gravierend gewesen, argumentierten die Richter. (dpa)