Fingerabdrücke bestätigen Identität des toten Asylbewerbers
Bei dem in Sachsen gefundenen Erfrorenen handelt es sich um einen Iraker, den eine Bürgerwehr 2016 in Arnsdorf an einen Baum fesselte. Er hätte im Prozess gegen vier Angeklagte als Zeuge aussagen sollen.
Drei Tage nach dem Fund der Leiche eines irakischen Asylbewerbers in
einem Wald nahe dem sächsischen Dorfhain ist die Identität des
Verstorbenen zweifelsfrei geklärt. Eine Untersuchung der Fingerabdrücke
habe ergeben, dass es sich bei dem Toten um den 21-jährigen Iraker
handele, den vier Männer am 21. Mai 2016 im sächsischen Arnsdorf aus
einem Supermarkt gezerrt und mit Kabelbindern an einen Baum gefesselt
haben sollen. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft Dresden mit.
Nach Angaben vom Mittwoch war der Mann vermutlich im Januar erfroren.
Den mutmaßlichen Angreifern im Alter zwischen 29 und 56 Jahren soll ab Montag vor dem Amtsgericht Kamenz der Prozess gemacht werden. Der Vorwurf lautet auf Freiheitsberaubung. In der Verhandlung sollte der Iraker als Zeuge aussagen.
Die Leiche des Mannes und seine Aufenthaltsgenehmigung waren am Montag von einem Jagdpächter entdeckt worden. Anzeichen für einen gewaltsamen Tod gab es laut Ermittlern nicht, dennoch übernahm eine Mordkommission die Ermittlungen.
Bei dem Iraker handelte es sich nach früheren Polizeiangaben um einen damaligen Patienten des psychiatrischen Fachkrankenhauses in Arnsdorf. Er hatte im vergangenen Jahr in einem Discounter eine Telefonkarte gekauft und war wegen Problemen damit wiederholt dort aufgetaucht. Aufgrund der Sprachprobleme war die Verständigung aber schwierig. Schließlich eskalierte die Situation.
Von dem Vorfall am 21. Mai gab es ein Video. Darauf sind mehrere Männer zu sehen, die den Iraker aus dem Supermarkt zerren. Im Hintergrund ist eine Frauenstimme zu hören mit den Worten: "Ist schon schade, dass man eine Bürgerwehr braucht." Die Angreifer sollen den Iraker dann mit Kabelbindern gefesselt und zu Boden gedrückt haben sowie schließlich an einen Baum gebunden haben.
Die Tatverdächtigen gaben damals zur Begründung an, sie hätten eine angebliche Gefährdungssituation abwenden und den Iraker an der Flucht hindern wollen. Die Polizei stellte aber bereits kurz nach dem Vorfall klar, dass es keinen Diebstahl und keine Sachbeschädigung gegeben habe.
Ermittlungen gegen den Iraker wegen des Verdachts der Bedrohung wurden eingestellt, weil es dafür laut Staatsanwaltschaft keine Beweise gab.