Schläger von Naunhof verurteilt: Zwei Jahre und elf Monate für Körperverletzung und Hitlergruß

Erstveröffentlicht: 
12.04.2017

Nach drei Verhandlungsterminen vor der 8. Strafkammer des Landgerichtes Leipzig ist Maik E. im dritten Anlauf – es hat Vorverhandlungen sowohl am Landgericht als auch am Amtsgericht gegeben – verurteilt worden. Der 30-Jährige muss seine Freiheitsstrafe in einer Entziehungsanstalt antreten.

 

Naunhof/Leipzig. Zwei Jahre und elf Monate Haft lautet das Urteil der Achten Strafkammer des Landgerichtes Leipzig im Prozess gegen Maik E., den Schläger von Naunhof. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Rüdiger Harr verurteilte den 30-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung – und des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen (der Angeklagte soll einen Hitlergruß gezeigt haben). Maik E. muss zudem in eine Entziehungsanstalt umziehen – er soll auf Anordnung des Gerichtes eine Alkoholtherapie beginnen. Zudem trägt er die Kosten des Verfahrens und die der Nebenklage.

 

Staatsanwältin Sibylle Zwanzger konnte auch im Plädoyer nicht anders. Wie schon im Laufe des Verfahrens angedeutet und (erfolglos) beantragt, sah die Anklage auch im Schlusswort die Voraussetzungen für einen versuchten Totschlag als gegeben – und plädierte auf eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und einen Monat. „Die Tritte und Schläge gegen das wehrlose Opfer waren von einer hohen Intensität geprägt. Dass das Opfer an den Folgen nicht verstarb, ist allein glücklichen Umständen zu verdanken. Wäre die Tat tödlich geendet, hätte niemand an dem Vorsatz gezweifelt“, argumentierte Zwanzger.

 

Maik E. hatte am Abend des 3. Juni 2016 den gleichaltrigen Michael S. in der Naunhofer Ladestraße unvermittelt von der Trage eines Rettungswagens gezerrt und mit Schlägen und Tritten brutal verprügelt, weil er ihn als mutmaßlichen Drogendealer wiedererkannt haben will. Für eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags nicht brutal genug. Wie es auch Rüdiger Harr in der Urteilsbegründung formulierte. Harr: „Die erlittenen Verletzungen beim Geschädigten waren sicher spürbar. Aber nicht zwingend lebensgefährlich. Schon das Verletzungsbild gibt deshalb Zweifel am Tötungsvorsatz.“ Das stark alkoholisierte Opfer – bei S. wurde ein Alkoholwert von 3,9 Promille festgestellt – hatte im Prozess zudem ausgesagt, dass die Verletzungen „gar nicht so schlimm“ gewesen seien. Auch ein Sachverständiger der Rechtsmedizin bestätigte, dass keine Lebensgefahr für Michael S. bestanden habe.

 

Die Strafkammer lag mit ihrer Rechtsauffassung zwischen den Forderungen der Prozessbeteiligten, aber im Urteil deutlich näher bei der Forderung der Verteidigung. Rechtsanwalt Tommy Flechsig aus Borna plädierte lediglich auf einfache Körperverletzung und eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten, „weil ein lebensgefährliches Handeln so nicht darstellbar“ sei, so Flechsig. Die Zeugenaussagen insbesondere der Rettungssanitäter, die das Geschehen von Anfang bis Ende verfolgen mussten – („ich dachte, der lebt nicht mehr“), wertete Richter Harr als „negativ beeindruckendes Erlebnis. Da kann man subjektiv etwas viel intensiver wahrnehmen als es am Ende tatsächlich der Fall war“. 20 Minuten (mit kurzen Unterbrechungen) soll Maik E. auf sein Opfer eingeschlagen und es getreten haben.

 

Im Urteil fiel zugunsten des Angeklagten aus, dass er sich geständig zeigte und sich beim Opfer entschuldigt hat. Dass dessen letzte Verurteilung (ebenso wegen Körperverletzung) vor der Tat im Juni allerdings nur zwei Monate zurücklag, lasse auf eine hohe Rückfallgeschwindigkeit schließen. Weswegen Harr dafür sorgte, dass E. bis zum Umzug in die Entziehungsklinik in Haft bleibe. „Mit einer Therapie haben sie die einzige Möglichkeit dazu, den Grundstein für das straffreie Leben zu legen, das sie aufbauen möchten“, wendete sich der Vorsitzende an den Angeklagten. Der hatte – nach seinen Plänen und seinem Alkoholproblem befragt – geäußert, dass er „nach Gesprächen mit Insassen“ der JVA Leipzig von einer freiwilligen Therapie eher absehen wolle. Jetzt muss er es zumindest versuchen.

 

Von Thomas Lieb