Angeklagter belastet andere Mitglieder der "Gruppe Freital"

Erstveröffentlicht: 
14.03.2017

Acht Mitglieder der mutmaßlich rechtsterroristischen „Gruppe Freital“ stehen in Dresden vor Gericht. Als einziger zeigt sich der Jüngste vor dem Richter auskunftsbereit.

 

Im Prozess gegen die mutmaßlich rechtsterroristische „Gruppe Freital“ hat sich der jüngste Angeklagte geständig gezeigt und schwere Vorwürfe gegen Mitbeschuldigte erhoben. Der 19-Jährige Justin S. räumte am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Dresden ein, 2015 an Anschlägen auf eine Flüchtlingsunterkunft in Freital und ein alternatives Wohnprojekt im nahen Dresden beteiligt gewesen zu sein. Auch bei dem letztlich abgebrochenen Versuch der Gruppe, das Auto eines Stadtrates der Linken zu sprengen, habe er mitgemacht. Als das Auto dann wenig später tatsächlich durch illegale Pyrotechnik zerstört wurde, sei er aber nicht dabei gewesen.


Die von der Bundesanwaltschaft als Rädelsführer bezeichneten Timo S. und Patrick F. hätten sich mehr als die anderen Mitglieder eingesetzt. „F. hat die Böller organisiert und S. hat die Gruppe bei Stimmung gehalten“, sagte der 19-Jährige. An den ihn bekannten Taten seien in wechselnder Besetzung auch Mike S., Maria K., Rico K. und Sebastian W. beteiligt gewesen. Den achten Angeklagten Philipp W. brachte er nicht mit konkreten Anschlägen in Zusammenhang. S. stritt auch ab, dass mit dem Anschlag auf das Wohnprojekt „Mangelwirtschaft“ in Dresden im Oktober 2015 Menschen ernsthaft verletzt werden sollten. „Wir wollten die halt erschrecken.“ 

 

Angeklagte im Alter zwischen 19 und 39 Jahren


Den Angriff hätten die Gruppenmitglieder zusammen mit der Neonazi-Gruppe „Freie Kameradschaft Dresden“ durchgeführt. Dass bei einem Angriff auf eine Freitaler Flüchtlingsunterkunft - bei dem er im November selbst einen von drei in Deutschland nicht zugelassenen Böllern an einem Fenster angebracht habe - ein Syrer verletzt wurde, sei ebenfalls nicht geplant gewesen. Justin S. ist der einzige Angeklagte, der sich bislang zu den Vorwürfen äußert. Die anderen Beschuldigten hatten zu Beginn des zweiten Prozesstages lediglich Angaben zur ihrer Person gemacht.


Der Generalbundesanwalt hält den acht Angeklagten im Alter zwischen 19 und 39 Jahren die Bildung einer terroristischen Vereinigung vor. Außerdem sollen sie sich unter anderem auch wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und der Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen verantworten. Sie werden in dem Prozess für insgesamt fünf Sprengstoffanschläge zwischen Juli und November 2015 verantwortlich gemacht. Zum Auftakt des zweiten Prozesstages war die Verteidigung mit Befangenheitsanträgen gegen die Strafkammer und den Vorsitzenden Richter Thomas Fresemann gescheitert.


Der Vorwurf, Fresemanns Unabhängigkeit sei durch ein früheres kollegiales Verhältnis zum Verteidiger des angeklagten 19-Jährigen Justin S. beeinträchtigt, sei unbegründet, begründete das Gericht die Abweisung. Auch eine sitzungspolizeiliche Anordnung des Richters, die unter anderem Leibesvisitationen und ein Internetverbot für die Verteidiger der acht Angeklagten im Gerichtssaal vorsieht, begründe keine hinreichende Befürchtung auf eine Befangenheit Fresemanns, hieß es. Eine Entscheidung über eine Besetzungsrüge steht noch aus. Die Anwälte hatten das Zustandekommen des vierten Strafsenats bemängelt und von einem gesetzeswidrigen „Ausnahmegericht“ gesprochen.