Brandanschlag auf Flüchtlingsunterkunft in Nauen - Lange Haftstrafe für NPD-Politiker Maik S.

Erstveröffentlicht: 
09.02.2017

Acht Jahre für NPD-Politiker Maik S., sieben Jahre für einen weiteren Neonazi: Das Landgericht Potsdam hat lange Haftstrafen wegen des Brandanschlags auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen verhängt. Maik S. muss wegen anderer Delikte zudem 18 weitere Monate in Haft.

 

Das Landgericht Potsdam hat den NPD-Politiker Maik S. wegen des Brandanschlags auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen zu acht Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich erhielt der 29-Jährige am Donnerstag eine weitere Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten für andere rechtsextreme Delikte.

Einen weiteren Neonazi verurteilte die Staatsschutzkammer als Mittäter zu sieben Jahren Gefängnis. Wegen Beihilfe zu der Brandstiftung und anderen Delikten erhielten vier weitere Angeklagte Freiheitsstrafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren auf Bewährung. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Bei dem Brandanschlag war im August 2015 die Sporthalle eines Oberstufenzentrums im havelländischen Nauen komplett niedergebrannt. Verletzt wurde niemand. Der Sachschaden wird auf 3,5 Millionen Euro geschätzt.

Der Prozess war im November 2016 gegen sechs Männer - darunter den Neonazi und früheren NPD-Stadtverordnete Maik S.. Zu Beginn des Verfahrens war die Staatsanwaltschaft davon überzeugt gewesen, fünf der sechs Angeklagten hätten eine kriminelle Vereinigung gebildet. Dieser Vorwurf wurde im Laufe des Verfahrens jedoch fallengelassen. 

 

"Eine tiefe Missachtung unserer Rechtsordnung"


Umfangreiche Geständnisse von Mitangeklagten hatten die Ermittler auf die Spur von S. gebracht. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen der Geständnisse für zwei Angeklagte nach der Kronzeugenregelung auf Bewährungsstrafen plädiert. Ein weiterer Angeklagter hatte sich in der Haft offen vom Rechtsextremismus abgekehrt. Der 27-Jährige kam wegen Beihilfe mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davon.

Dem sechsten Angeklagten konnte keine Beteiligung an dem Brandanschlag nachgewiesen werden. Er wurde wegen anderer Delikte, wie einen Farbbeutel-Anschlag auf ein Parteibüro der Linken, zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt.

Der Kommunalpolitiker S. hatte die Brandstiftung im Prozess gestanden, er sprach jedoch von einem "Unfall". Der 29-Jährige gab an, er habe die Halle als politisches Zeichen nur einrußen wollen. Fremdenfeindliche Motive stritt S. ab. Dagegen erklärte der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter in seiner Urteilsbegründung, Schneider und seine Mittäter hätten eindeutig aus fremdenfeindlichen und rechtsextremistischen Motiven gehandelt. "Der Anschlag sollte ein Zeichen an die Flüchtlinge sein: Ihr seid hier nicht willkommen, hier ist kein Platz für Euch und ihr seid hier nicht sicher", sagte Horstkötter. "Dies ist eine tiefe Missachtung unserer Rechtsordnung." 

 

Verteidiger widersprechen sich bei Plädoyers


Der Pflichtverteidiger von Maik S. hatte in seinem Plädoyer die Tat als fahrlässige Brandstiftung eingestuft, für die höchstens zweieinhalb Jahren Haft angemessen seien. Der Anwalt sagte, sein Mandant habe lediglich ein "politisches Rauchzeichen" gegen die Nutzung einer Sporthalle als Notunterkunft für Asylbewerber setzen wollen. S. habe jedoch nicht damit gerechnet, dass die Halle aus Beton niederbrennen würde - zumal es in der Tatnacht zum 25. August 2015 stark geregnet habe. "Er wollte kein Volkseigentum zerstören." Er wollte bei seinem Mandanten auch kein fremdenfeindliches Motiv erkennen. "Er kämpfte nicht gegen Flüchtlinge, sondern nur gegen bestimmte Standorte für Flüchtlingsheime."

 

Der Wahlverteidiger widersprach dieser Auffassung: "Wer Feuer macht, will Feuer machen. Wer nur ein Zeichen setzen will, schmeißt Farbbeutel." Mit dem Einsatz von acht Autoreifen, Sprit und einer Gasflasche habe sein Mandant mit einem großen Feuer rechnen müssen. Er bescheinigte S. "eine schwere politisch motivierte Kriminalität." Wegen Brandstiftung mit "schwerstem Vorsatz" solle S. zu einer Strafe von fünf Jahren verurteilt werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte für Schneider acht Jahre und neun Monate Haft gefordert.