Räpple hält weiter zu Gedeon: AfD-Abgeordneter hat Erklärung der Fraktion nicht unterzeichnet.

Der Ortenauer AfD-Abgeordnete Stefan Räpple im Landtag Foto: dpa
Erstveröffentlicht: 
04.02.2017

STUTTGART. Jörg Meuthen, Fraktionschef der AfD im Landtag, hat Ärger mit zwei seiner Abgeordneten. Wie Meuthen jetzt zugeben musste, hat der Ortenauer Stefan Räpple im Oktober den Vertrag zur Wiedervereinigung der Fraktion inklusive einer Abgrenzung vom Antisemitismus bis heute nicht unterschrieben. Außerdem hat die Fraktion dem Göppinger Abgeordneten Heinrich Fiechtner ein rechtlich fragwürdiges Redeverbot für den Landtag erteilt.

 

Infolge von Recherchen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung musste Meuthen eingestehen, dass entgegen seiner Darstellung vom 11. Oktober 2016 nicht alle AfD-Abgeordneten bei der Wiedervereinigung der zeitweise gespaltenen Fraktion eine Erklärung zur Abgrenzung von Antisemitismus unterschrieben haben.

Er sei damals davon ausgegangen, dass der Abgeordnete Stefan Räpple das Papier ebenfalls unterschreiben habe, sagt Meuthen nun. Räpple, der selbst für eine Stellungnahme nicht zu erreichen war, kooperiere in der Sache aber nicht. Die Fraktion habe daher interne Maßnahmen beschlossen. Was das konkret bedeutet, sagte er nicht.

Fraktionsvize Emil Sänze sagte, es sei "de jure" nicht notwendig, dass Räpple unterschreibe. Dass dieser gegenüber dem früheren AfD-Abgeordneten Wolfgang Gedeon "eine andere Position" einnehme als der Rest der Fraktion sei "kein Geheimnis. Dennoch wird dies völlig überbewertet". Gedeon, dem Historiker in seinen Büchern antisemitische Thesen nachgewiesen haben, hatte die Fraktion nach einem gescheiterten Ausschlussverfahren und der darauf erfolgten Spaltung freiwillig verlassen. Er sitzt nun als fraktionsloser Abgeordneter im Landtag – wo sich Räpple öfter demonstrativ neben ihn setzt. In der Erklärung der Fraktion zum Fall Gedeon, die Räpple nicht unterzeichnet hat, heißt es unter anderem: "In der Partei sowie in der Fraktion haben Rassismus und Antisemitismus keinen Platz."

Gegen Meuthen hat sich auch der Landtagsabgeordnete Heinrich Fiechtner gewandt. "Die AfD-Fraktion hat mir, ohne mich überhaupt anzuhören, ein unbegrenztes Redeverbot im Landtag erteilt. Das halte ich für nicht rechtens. Es wird auch nicht gelingen, mir einen Maulkorb zu verpassen", sagte Fiechtner der Badischen Zeitung. Gegen seinen Mitarbeiter habe die Fraktion zudem ein Hausverbot auf den Fluren der AfD-Abgeordneten ausgesprochen.

Auslöser des Streits sind das Eintreten des Arztes für eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge während einer Plenardebatte im Speziellen sowie generell unterschiedliche Auffassungen über die Ausrichtung der vom Ko-Bundesvorsitzenden der AfD, Jörg Meuthen, geführten Fraktion. Zum Antrag der AfD-Fraktion, die Mittel für die NS-Gedenkstätte Gurs zu streichen, sagt Fiechtner: "Dieser Beschluss ist an Dummheit nicht zu überbieten."

Anders als die Abgeordnete Claudia Martin, die der AfD-Fraktion im Dezember den Rücken gekehrt hat, will Fiechtner aber weitermachen. "Ich hoffe immer noch, dass sich die AfD in die richtige Richtung entwickelt und wir im Landtag endlich konstruktive Politik machen." AfD-Fraktionsvize Emil Sänze sagte, es sei nicht das Ziel, Fiechtner auszuschließen. Neben der Rede zur Gesundheitskarte habe es "interne Gründe" für die Sanktionen gegeben. "Wer die Vorteile der Fraktion nutzt, muss auch die Regeln der Fraktion akzeptieren."