Bundesinnenministerium gegen Privilegierung - Kein besseres Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt

Erstveröffentlicht: 
02.02.2017

Als Wiedergutmachung dürfen ausländische Opfer in Brandenburg länger bleiben. Der Bund befürchtet dadurch eine Privilegierung gegenüber Deutschen.

 

Von Frank Jansen

 

Das Land Brandenburg hat im Dezember 2016 ein Signal gegen rassistische Gewalt gesetzt. Ausländische Opfer erhalten nach einem Erlass des Innenministeriums ein Bleiberecht, auch über die Zeit des Strafverfahrens gegen den oder die Täter hinaus. Brandenburg sieht darin einen Akt der Wiedergutmachung. Außerdem soll rassistischen Schlägern verdeutlicht werden, „dass ihrem Opfer durch eine Verfestigung des Aufenthalts Gerechtigkeit widerfährt und das Gegenteil dessen erreicht wird, was die Täter beabsichtigen“. Das Land bekam für die humanitäre Initiative viel Lob. Doch es gab auch Widerspruch. Und jetzt meldet sich die Bundesregierung.

 

Dem deutschen Rechtssystem sei es „grundsätzlich fremd, ein bestimmtes Fach-Recht – hier das Aufenthaltsrecht – aus generalpräventiven Gründen gegenüber vermeintlichen Tätern und zur Wiedergutmachung gegenüber dem Opfer einzusetzen, indem zum Beispiel das Opfer wegen seiner Opfereigenschaft mit einer aufenthaltsrechtlichen Besserstellung bedacht wird“, heißt es in einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Volker Beck und seiner Fraktion. Das Ministerium befürchtet zudem eine „Privilegierung ausländischer Opfer rechter Gewalt gegenüber anderen, ausländischen wie deutschen Gewaltopfern“. 

 

Empörung bei den Grünen


Die Grünen sind empört. „Die Argumente der Bundesregierung überzeugen nicht“, sagt Beck. Eine Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Opfer rechter Gewalt „wäre schon deshalb keine Privilegierung gegenüber Deutschen, da diese ohnehin in Deutschland bleiben dürfen“. Monika Lazar, Fraktionssprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus, sieht „eine fatale politische Signalwirkung“. Gefragt wären vielmehr „konkrete Gesten der Solidarität“ mit dieser „besonders schutzbedürftigen Opfergruppe“. Einen Hinweis, wie groß diese Opfergruppe sein könnte, gibt das Ministerium in seiner Antwort selbst.

 

Demnach hat die Polizei im vergangenen Jahr nach vorläufigen Erkenntnissen 527 rechte Gewalttaten „gegen Asylbewerber/Flüchtlinge“ registriert. Brandenburg steht mit 96 Delikten an der Spitze, Berlin mit 48 im Mittelfeld. Die Zahl der Verletzten wird nicht genannt. Doch sie dürfte hoch sein. Den monatlichen Antworten der Regierung auf Anfragen von Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) ist zu entnehmen, dass die Polizei allein von Januar bis November 2016 mindestens 577 „fremdenfeindliche“ Gewalttaten, also Angriffe auf Migranten insgesamt, festgestellt hat. Und 477 Verletzte.

 

Ein konkreter Fall: Ein Rassist schlägt 2016 in Brandenburg einer Nigerianerin ins Gesicht. Womöglich erblindet sie auf einem Auge. Auf Asyl kann die Frau nicht hoffen, ihr Antrag wurde abgelehnt. Doch die Abschiebung bleibt ihr nun vermutlich erspart.