Neonazis nicht mehr als kriminelle Vereinigung angeklagt

Erstveröffentlicht: 
10.01.2017

Der Hauptanklagepunkt – „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ – im Prozess gegen die Nauener Neonazi-Zelle um NPD-Mann Maik Schneider wird fallengelassen. Am heutigen Prozesstag hat eine Aussage Aufschlüsse darüber gegeben, wie sehr sich zwei Angeklagte an Trinkgelage gewöhnt haben müssen.

 

Potsdam. Im Prozess um den Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen (Havelland) hat das Potsdamer Landgericht den Vorwurf der Banden-Bildung gegen die angeklagten Neonazis fallengelassen. Bei dem ursprünglich als Rädelsführer angeklagten NPD-Politiker Maik Schneider werde die Verfolgung auf den Vorwurf der Brandstiftung beschränkt, sagte der Erste Vorsitzende Theodor Horstkötter zu Beginn der Verhandlung am Dienstag. Damit gab das Gericht einem Antrag der Staatsanwaltschaft statt, die den Anklagepunkt „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ fallen lassen wollte, um sich auf andere Vorwürfe zu konzentrieren.

 

Auch wegen der Farbbeutel-Attacke auf ein Parteibüro der Linken wird Schneider nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Zu den Vorfällen jener Nacht hörte das Gericht am Dienstag eine Augenzeugin sowie den Polizisten, der die zwei Beschuldigten am frühen Morgen des 7. Juni 2015 festnahm. Den Zeugen zufolge schienen die beiden trotz eines Alkoholwerts von 1,72 beziehungsweise 2,85 Promille nicht sichtbar zu torkeln oder weggetreten zu sein. Es sei noch ein normales Gespräch möglich gewesen, sagte der Beamte. Zu Prozessbeginn hatte hingegen einer der Angeklagten angegeben, „kurz vor dem Filmriss“ gestanden zu haben.

 

Von Christina Peters (dpa), MAZonline