Beim Rechtsextremen-Konzert in Willisau vom Samstagabend sollte auch eine italienische Band auftreten. Bei einer Kontrolle vor Ort fand die Luzerner Polizei jedoch keine Hinweise. Gemäss einem Twitter-Eintrag haben sich die rechtsextremen Musiker rechtzeitig in Sicherheit gebracht.
Die Luzerner wären erst eingeschritten, wenn es zu «gesetzwidrigen Handlungen» gekommen wäre. Bis dahin gelte die Versammlungsfreiheit. Interveniert hat die Luzerner Polizei dagegen bei einem Mann, der hätte auftreten sollen. Weil dieser eine Einreisesperre hat, wurde er von den Luzernern wieder zurück an die Grenze begleitet. Ob es sich bei der Person um den Neonazi-Rapper Julian Fritsch alias «Makss Damage» handelte, wollte die Polizei nicht bestätigen. Fritsch wurde 2016 in Deutschland wegen Volksverhetzung verurteilt.
Auch die zweite rechtsextreme Band, die für den Pnos-Anlass angekündigt war, die italienische Gruppe «Bronson» liess die Luzerner Polizei nicht gewähren. Um etwa 23 Uhr habe der Verdacht bestanden, dass diese auftreten würde, so die Polizei in einer Medienmitteilung: «Dies wurde durch eine Kontrolle im Lokal umgehend geprüft. Der Verdacht konnte nicht erhärtet werden.»
Allerdings schien die Band trotzdem vor Ort in Willisau gewesen zu sein. Die Musiker twitterten gemäss Antifa Bern ein Bild von sich und schreiben dazu: «Wir haben dieses Bild in unserem Versteck aufgenommen, während uns der Geheimdienst suchte.»
Bronson aus Rom waren in #Willisau #KapoLuzern http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Einreisesperre--ndash--Deutscher-in-Willisau-aufgegriffen-19959359 … #PNOS
Bild aus dem Lokal pic.twitter.com/DvpBTtf30h
Die Luzerner Polizei konnte die Anwesenheit der rechtsextremen Band im Lokal in Willisau nicht bestätigen.
Nach Mitternacht hätten die Konzertbesucher das Lokal verlassen. Es sei zu keinen Zwischenfällen gekommen.
Darum hat die Luzerner Polizei das Konzert geduldetKurt Graf, Kommunikationschef der Luzerner Polizei sagt auf Nachfrage: «Die Konzertveranstalter haben sich fair verhalten. Die Pnos ist eine legale Partei, es gilt die Versammlungsfreiheit. Wir hatten im Kanton Luzern im Vorfeld keine Vorfälle, die uns veranlasst hätten, die Situation als gefährlich einzustufen. Bei gesetzeswidrigen Handlungen wären wir sofort eingeschritten. Zum Beispiel wenn die angekündigte Band aus Italien oder der Rapper aus Deutschland aufgetreten wäre und Verstösse etwa gegen die Antirassismusstrafnom festgestellt worden wären. Wir haben alles Nötige getan und unter anderen den Mann mit der Einreisesperre angehalten und zurück an die Grenze begleitet.»