NRW-Polizei will "DNA-Flut" künftig besser bewältigen

Erstveröffentlicht: 
04.01.2017

Fast 28.000 Tatortspuren, die zur Aufklärung von Verbrechen führen könnten, lagern beim Landeskriminalamt unbearbeitet - die Behörde kommt mit der Auswertung nicht nach. Ein neues "DNA-Priorisierungskonzept" soll da jetzt Abhilfe schaffen.

 

Von Nina Magoley

 

DNA-Analysen sind mittlerweile fester Bestandteil der kriminalpolizeilichen Arbeit. Ob Wohnungseinbruch, Vergewaltigung, Nötigung oder Diebstahl, fast immer sammeln die Ermittler am Tatort DNA-Abriebe, um diese menschlichen Datensammlungen später mit anderen abgleichen zu können und so den möglichen Täter zu finden.

 

Trefferquote bleibt trotz Datenflut unbefriedigend

 

Doch das Landeskriminalamt (LKA) werde mittlerweile "überschwemmt" von solchen Spuren, eingesandt von Polizeibehörden aus dem ganzen Land, sagt LKA-Sprecher Frank Scheulen. Das Problem dabei: Zwar steige die Zahl der eingesandten DNA-Spuren stetig, nicht aber die Trefferquote bei deren Analyse, sagt Scheulen.

 

Im Jahr 2015 habe es insgesamt 4.772 Treffer gegeben, für Fälle aus ganz NRW:: "Das kann uns nicht zufriedenstellen." Die nach Angaben Scheulens eher niedrige Quote liege unter anderem daran, dass ein Teil des ans LKA geschickten Materials nicht wirklich brauchbar sei.

 

Vorgabe: Erst prüfen, dann einschicken

 

Um das Verhältnis zwischen DNA-Analysen und Trefferquote zu verbessern, gilt seit dem 1. Januar 2017 das sogenannte DNA-Priorisierungskonzept, wonach Ermittler vor Ort erst eine Prüfliste durchgehen sollen, bevor sie DNA-Material von einem Tatort an das LKA schicken.

 

Wenn sich aus dieser Bewertung ergibt, dass die Wahrscheinlichkeit, mit dem jeweiligen DNA-Abrieb einen Treffer bei der Aufklärung zu landen, eher gering ist, soll die Probe erst gar nicht verschickt werden. Mit weniger, aber effizienteren DNA-Spuren erhoffe man sich, die "DNA-Flut" beim LKA eindämmen und die Trefferquote verbessern zu können, sagt Scheulen.

 

Neues Konzept gilt nur für leichte Delikte

 

"Das DNA-Priorisierungskonzept gilt nur für Vergehenstatbestände", betont der LKA-Sprecher allerdings - leichtere Delikte also, die nicht eine Gefängnisstrafe zur Folge hätten. Dazu gehören etwa Diebstahl, Nötigung, Unterschlagung. Untersuchungen von DNA-Spuren zu Wohnungseinbrüchen, Sexualdelikten oder zu Straftaten, bei denen es bereits Vergleichsmaterial von Tatverdächtigen gibt, sollen weiterhin auf jeden Fall ans LKA geleitet werden.