DORTMUND Nur einen Tag nach dem Mord von Michael Berger an drei Polizisten in Dortmund und Waltrop am 14. Juni 2000 hat der NRW-Verfassungsschutz angeordnet, eine über Berger angelegte Akte zu löschen. Das wurde am Freitag im NSU-Untersuchungsausschuss in Düsseldorf bekannt. Hier gibt es eine Übersicht der damaligen Ereignisse
Die Löschung der Akte "Michael Berger KK 1540077" ordnete schriftlich Hans Peter Lüngen an, der das Referat 612 des NRW-Verfassungsschutzes, einer Abteilung des Innenministeriums, damals leitete. Die Anweisung zur Löschung einer Akte nur einen Tag nach der brutalsten Attacke auf Polizisten in der Nachkriegszeit ist aufgrund des Zeitpunktes für Dr. Joachim Stamp (FDP) "absolut unverantwortlich und für einen normal denkenden Menschen nicht nachvollziehbar".
Auch die Landtagsabgeordnete Verena Schäffer (Grüne) äußerte ähnliche Kritik. Warum es die Löschankündigung gab und was der Inhalt der Akte war, konnte Lüngen am Freitag nicht erklären. Der Volljurist vermutete, "irgendetwas sollte wohl in den Verkartungen gelöscht werden". Laut Lüngen könne die Löschung der Akte "Michael Berger KK 1540077" nicht bedeuten, dass „alle Akten gelöscht worden sind, in denen der Name Berger drin war. Da müssten Sie ja mit der Schere arbeiten.“ Nicht erklären konnte er indes auf die Nachfrage, warum kurz nach der Löschung eine neue Akte über Berger beim NRW-Verfassungsschutz angelegt worden war.
Fünf Tage nach der Tat war, wie am Freitag ebenfalls bekannt wurde, zusätzlich die Löschung der Nadis-Akte Bergers angeordnet worden. Nadis ist die Abkürzung für Nachrichtendienstliches Informationssystem.
Der ehemalige Verfassungsschützer vermutete am Freitag, dass er die Löschanweisung gegeben hat, da Berger verstorben war. Er räumte allerdings ein, dass diese Aktion "ein Fehler und durchaus kritikwürdig" sei. Nach der Tat war das Gerücht aufgekommen, Berger habe einen rechtsterroristischen Anschlag geplant, auch soll er gegenüber Beamten angegeben haben, Mitarbeiter des Verfassungsschutzes gewesen zu sein.