Neuburg: Wie eine Familie dem Mietwucher in der Asyl-Unterkunft ausgesetzt ist

Erstveröffentlicht: 
15.11.2016

Familie M. zahlt an den Freistaat 642 Euro für ein 20-Quadratmeter-Zimmer auf dem Lassigny-Gelände. Dabei teilt sie sich einen Raum - und mit anderen Bewohnern Bad und WC.

 

Von Bastian Sünkel

 

Wolfgang Amler hat schon einiges erlebt, seitdem im vergangenen Jahr die Flüchtlinge immer mehr, die Stimmung in der Bevölkerung unruhiger und Gesetzesnovellen hektischer verabschiedet wurden. Vieles hat er angeprangert, aber mit Sicherheit noch nichts, das ihn und seine Kollegen bei der Caritas als so himmelschreiend ungerecht empfunden haben, dass er die Diözese in Augsburg einschaltete, den Mietwucher publik zu machen, dem eine Familie ausgesetzt ist.

 

Es geht um Geld. Viel Geld, nicht nur für eine Familie, die vor mehr als drei Jahren aus ihrem Heimatland Aserbaidschan geflüchtet ist. Die Familie lebt auf dem Lassigny-Gelände in den mächtigen Backsteinbauten, die einstmals Kasernen waren. Sie sind zu viert. Mann, Frau, zwei Kinder. Sie teilen sich einen Raum und mit den anderen Bewohnern der Etage Bad und WC. Im Wohnraum hat jedes Familienmitglied genau fünf Quadratmeter für sich, etwas mehr als ein geräumiges Ehebett. Doch Familie M. hat Glück gehabt. Der Vater hat für die Zeit, während das Asylverfahren läuft, eine Arbeitserlaubnis bekommen. Die erhält nicht jeder. Nun arbeitet er für eine Sicherheitsfirma in der Region. 

 

Radikale Erhöhung mit "Mietwucher" gleichzusetzen


Von seinem Lohn muss er wie alle Asylbewerber, die Geld verdienen, Gebühren für Wohnung, Strom und Heizung an den Staat zurückzahlen. Würde er nicht arbeiten, trägt der Staat alle Kosten. Was bei anderen Bürgern in Deutschland die Miete ist, hat bei Asylbewerbern einen anderen Namen. Der Staat spricht von einer Gebühr nach der Verordnung zur Durchführung des Asylgesetzes, kurz DVAsyl. Bis 1. September hat der Familienvater für seine Familie 387,67 Euro monatlich an den Staat gezahlt. Dann trat die neue Verordnung in Kraft und plötzlich zahlt die Familie rund 65 Prozent mehr für ihre immer noch recht überschaubare Unterkunft. Der letzte Gebührenbescheid belief sich auf sage und schreibe 642,00 Euro. 569 Euro Unterkunftsgebühr und 73 Euro für Heizkosten und Strom – nach Pro-Kopf-Verteilung, nicht nach Quadratmetern berechnet.

 

Das war zu viel für die Caritas. Diözesan-Direktor Andreas Magg geht davon aus, dass der Staat den Umzugsdruck unter den Flüchtlingen erhöhen will. Die „radikale Erhöhung“, die mit „Mietwucher“ gleichzusetzen sei, verschärft den Wunsch, die Unterkunft zu verlassen. Würde man die Gebühr mit dem durchschnittlichen Mietpreis in Neuburg vergleichen, zahlt Familie M. mehr als doppelt so viel für die Unterkunft pro Quadratmeter. Der Druck ist enorm. Und das, obwohl die Chancen schlecht für Flüchtlinge stehen, eigene vier Wände zu finden, weiß auch Caritas-Asylbeauftragter Wolfgang Amler. In Neuburg sei das quasi unmöglich, sagt er. Vor allem für eine Familie, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. 

 

"Genau die Menschen, die wir brauchen"


Die Caritas ist deshalb an die Öffentlichkeit gegangen, um die Regierung für den „Mietwucher“ zu kritisieren. Domkapitular Magg richtet seine Worte direkt an den unterfränkischen Regierungspräsidenten, der die Gebührenabrechnungsstelle für ganz Bayern unter sich hat, wenn er sagt: „Wie müssen begreifen, dass wir mit der Art, wie wir Flüchtlinge und Asylbewerber behandeln, die Grundlagen für die Integration und Nicht-Integration legen.“ Der Vater arbeite mit hohem Engagement, sagt der Leiter des Migrationsreferates in Neuburg, Wolfgang Friedel. Die Familie spricht deutsch und die Eltern tun alles, um sich zu integrieren, sagt er. „Sie sind also genau die Menschen, die wir brauchen.“

 

Die Pressestelle der Regierung von Unterfranken verweist lediglich darauf, dass die Verordnung lange Zeit nicht nach oben korrigiert wurde. Zum letzten Mal im Jahr 1998. Eine Einschätzung, ob die Gebühr für eine vierköpfige Familie nicht etwas zu hoch sei, gibt die Regierung derzeit nicht ab. Aber: „Die Familie kann jederzeit einen Auszugsantrag stellen“, sagt Pressesprecher Johannes Hardenacke. Ansonsten zahlt sie die 642 Euro im Monat so lange weiter, wie Herr M. arbeitet oder bis sie eine Wohnung gefunden hat.

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