Polizei schweigt zu Einsatz bei Suizid in Schmölln

Erstveröffentlicht: 
05.11.2016

Die Polizei schweigt zu ihrem Einsatz beim Suizid eines Somalis in Schmölln. Somit bleibt unklar, ob der 15-jährige Flüchtling am 21. Oktober nach einer Stunde Drohung auf dem Fensterbrett erst sprang, als ein Beamter das Zimmer betrat. Das hatten mehrere Zeugen unabhängig voneinander berichtet.

 

Altenburg. Die Thüringer Polizei sieht offenbar keinen Anlass, ihren Einsatz beim Suizid des Somalis in Schmölln zu überprüfen. Zumindest hüllen sich die zuständige Landespolizeiinspektion Gera und die übergeordnete Landespolizeidirektion (LPD) Erfurt diesbezüglich in Schweigen. Vielmehr verweigern sie sich jeglichen Nachfragen zum Thema und verweisen an die Geraer Staatsanwaltschaft. „Im Übrigen bitten wir um Verständnis, dass wir zu Einsatztaktiken der Polizei grundsätzlich keine Auskünfte erteilen“, erklärte LPD-Sprecher Jens Heidenfeldt auf OVZ-Nachfrage.

 

Folglich gab es keine Antwort auf die Frage, ob man bestätigen könne, dass der 15-jährige Somali erst sprang, als zumindest ein Polizist aktiv versuchte einzugreifen. Dies hatten unterschiedliche Zeugen der OVZ und dem Nachrichtenmagazin Spiegel berichtet. Demnach stürzte sich der Flüchtling am Nachmittag es 21. Oktobers erst nach gut einer Stunde Androhung in den Tod, als ein Polizist den Raum betrat, wohl um den jungen Mann vom Fensterbrett zu holen. Nach OVZ-Informationen rief dabei jemand „Zugriff“. Offenbar hatten die Beamten die Geduld verloren. Ein Vorgehen, das erfahrene Rettungskräfte als unglücklich bezeichnen. Zumal sie es noch nie erlebt haben, dass jemand nach so langer Zeit noch springt. Bei der Polizei hingegen wollte niemand einschätzen, ob dies in diesem Fall ein angemessenes Verhalten war.

 

Der die Ermittlungen leitende Staatsanwalt Jens Wörmann erklärte zumindest, dass er von einer internen Überprüfung des Einsatzes nichts wisse und diese auch nicht anordnen könne, „weil die Staatsanwaltschaft der Polizei disziplinarrechtlich nicht übergeordnet ist“. Zudem interessiere er sich lediglich für strafrechtlich relevante Vorgänge, dies sei aber eine dienstrechtliche Sache. Nach Wörmanns Erkenntnissen war kein Psychologe vor Ort. „Man hat zwar versucht, jemanden von der Krisenintervention zu bekommen, aber das war aufgrund der Kürze der Zeit nicht möglich“, so der Staatsanwalt.

 

Von Thomas Haegeler