Bochum. Fast fünf Millionen Euro hätten zwei Ex-Polizisten laut Anklage beim Betrug mit Elterngeld ergaunern können. Jetzt stehen sie in Bochum vor Gericht.
Gefälschte Geburtsurkunden, Perücken und angeklebte Bärte: Mit dieser Tarnung haben zwei Polizisten aus Hessen Anfang 2015 versucht, Elterngeldstellen in ganz Deutschland zu betrügen. Hätte ihr Plan funktioniert, wären ihnen rund fünf Millionen Euro ausgezahlt worden. Stattdessen stehen sie nun in Bochum vor Gericht. Zum Prozessauftakt am Donnerstag haben sie umfassende Geständnisse abgelegt.
"Am Anfang war alles nur Spinnerei", sagte einer der Angeklagten den Richtern. "Aber irgendwann haben wir das dann einfach gemacht." Die beiden befreundeten Oberkommissare waren zur Tatzeit zwar noch bei der Polizei, wegen psychischer Probleme aber nicht mehr im aktiven Dienst. Finanzielle Nöte, so erklärten sie vor Gericht, habe es in ihren Familien nicht gegeben.
Mit gefälschten Papieren stellen sie Anträge auf Elterngeld
Nach eigenen Angaben hatten die 36 und 39 Jahre alten Angeklagten zunächst französische Identitätspapiere gefälscht, mit denen sie später Bankkonten eröffneten. Für die Fotos auf den Ausweispapieren hätten sie sich mit Perücken und falschen Bärten maskiert. Später seien auch noch Gehaltsnachweise, Steuerbescheide und Geburtsurkunden gefälscht worden.
Innerhalb von nur zwei Wochen waren im April 2015 schließlich 228 Elterngeldanträge verschickt werden - und zwar bundesweit. Für eventuell rücklaufende Post hatten die Angeklagten Nachsendeaufträge gestellt, die zu einer Adresse in Chemnitz führten. Auch auf den Papieren wurden keinerlei Fingerabdrücke oder DNA-Spuren hinterlassen. "Wir haben beim Ausfüllen der Unterlagen Ganzkörper-Maleranzüge, Staubmasken, Brillen und Handschuhe getragen", sagte der 36-Jährige den Richtern.
Betrug fliegt auf - Ämter gleichen Daten mit Meldeadressen ab
Zweimal war zwar tatsächlich Geld auf einem Konto der Angeklagten gelandet. Die überwiesenen Summen waren jedoch sofort wieder zurückgebucht worden. Nach Angaben von Verteidiger Heinrich Harrfeldt hatten die Angeklagten nicht damit gerechnet, dass ihre Angaben durch Anfragen beim Einwohnermeldeamt überprüft wurden. Genau das sei jedoch geschehen. Dabei fiel den Ämtern auf, dass die Antragsteller nicht an den angegebenen Adressen gemeldet waren.
Die Angeklagten hatten sich sofort zurückgezogen, als kein Geld auf ihren Konten einging. Auch der Briefkasten in Chemnitz wurde nicht mehr geleert. "Uns war klar, dass die Sache gefloppt war", sagte der ältere der beiden Ex-Beamten den Richtern. Gefasst wurden sie nach Angaben des Gerichts am Ende nur, weil sich die Ehefrau eines der Angeklagten an die Polizei gewandt hatte.
Beide Angeklagte sind inzwischen nicht mehr bei der Polizei. Mit einem Urteil ist Ende August zu rechnen. (dpa)