Rechter Terror in Sachsen - Weitere Mitglieder der "Gruppe Freital" im Visier des Generalbundesanwalts

Erstveröffentlicht: 
23.07.2016

Im Zuge der Aufklärung um mögliche rechtsterroristische Strukturen in Freital hat der Generalbundesanwalt (GBA) ein zweites Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage mehrerer Bundestagsabgeordneter hervor, die mit dem 15. Juli 2016 datiert ist. Darin heißt es: "Der GBA hat […] vor kurzem ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen acht Beschuldigte wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der 'Gruppe Freital' und gegen einen Beschuldigten wegen Unterstützung eingeleitet." Weitere Angaben machte das Ministerium nicht.

 

Keine Ermittlungen gegen Bürgerwehr


Bereits seit dem Frühjahr läuft ein erstes Ermittlungsverfahren gegen acht mutmaßliche Mitglieder der "Gruppe Freital". Sie stehen im Verdacht, der Gruppe angehört und Straftaten wie versuchter Mord, versuchte schwere Körperverletzung und Sprengstoffdelikte begangen zu haben. Alle acht befinden sich laut Innenministerium in Untersuchungshaft.

Ob diese acht Personen auch in Aktivitäten der "Bürgerwehr FTL/360" eingebunden waren, sei nicht Gegenstand der Ermittlungen, heißt es weiter. Gegen die Bürgerwehr werde seitens der Generalstaatsanwaltschaft nicht ermittelt. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz lägen derzeit auch keine Hinweise über rechtsterroristische Strukturen bei der Bürgerwehr vor. Zuerst hatte der Rechercheverbund von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR über die neuen Ermittlungen berichtet. 

 

GSG-9-Einsatz im April in Freital


Am 19. April waren bei einem vom Generalbundesanwalt angeordneten GSG-9-Einsatz in Freital fünf Verdächtige der "Gruppe Freital" festgenommen worden. Den Festgenommenen sowie drei weiteren Männern, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits in Untersuchungshaft befanden, werden mehrere Straftaten vorgeworfen. Sie sollen im Juli 2015 die rechtsterroristische Vereinigung gegründet haben. Zwei Mitgliedern wirft die Bundesanwaltschaft Rädelsführerschaft vor. Im Zuge des Einsatzes wurden auch die Zellen der bereits Inhaftierten durchsucht. Kurz zuvor hatte der Generalbundesanwalt die Ermittlungen von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden übernommen.