Der Freiburger AfD-Funktionär Oliver Kloth darf öffentlich als Rassist bezeichnet werden. Das hat am Donnerstag das Landgericht Freiburg entschieden. Kloth hatte dagegen geklagt.
Der AfD-Aktivist und Anwalt Oliver Kloth hatte gegen den freien Lokalsender Radio Dreyeckland geklagt, weil dieser ihn als "rassistischen Anwaltsredner" bezeichnet hatte. Konkret ging es um die Berichterstattung über eine Infoveranstaltung zu einem Flüchtlingswohnheim in Freiburg-Landwasser, auf der Kloth unter anderem gesagt hatte, er habe die Erfahrung gemacht, dass viele Flüchtlinge keine Flüchtlinge sondern Glücksritter seien, die das Sozialsystem ausnutzen wollten. Das Landgericht entschied nun, dass Radio Dreyeckland von dieser Äußerung berichten dürfe. Nach Überprüfung des Redebeitrags müsse es der Kläger auch hinnehmen, als Rassist bezeichnet zu werden.