Tausende Erwerbslose in Sachsen erhalten auch Hartz IV

Erstveröffentlicht: 
14.06.2016

Sogenannte Aufstocker sind gleich zweifach auf Leistungen des Staates angewiesen. Denn ihnen reicht das Arbeitslosengeld allein zum Leben nicht. In Sachsen nimmt die Zahl der Betroffenen zu.

 

Tausende Erwerbslose in Sachsen müssen ihr Arbeitslosengeld aufstocken - sie beziehen zusätzlich Hartz-IV-Leistungen, weil das Geld sonst nicht reicht. „Das Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung, für das man oft viele Jahre eingezahlt hat, ist für immer mehr Erwerbslose keine Garantie mehr, im Falle der Erwerbslosigkeit einigermaßen finanziell über die Runden zu kommen“, kommentierte die Zwickauer Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann (Linke) eine von der Bundesagentur für Arbeit vorgelegte Statistik.

 

Demnach gab es im Jahresschnitt 2015 in Sachsen 6618 Menschen, die Parallelbezieher von Arbeitslosengeld und Hartz-IV-Leistungen waren. Damit war etwa jeder zehnte Betroffene (13,3 Prozent) ein sogenannter Aufstocker. Bundesweit lag der Durchschnitt bei 10,2 Prozent. 2011 waren es in Sachsen noch 11,8 Prozent gewesen. Zimmermann hatte die Zahlen in ihrer Eigenschaft als arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag erfragt.

 

Die Landesarbeitsagentur verwies darauf, dass lediglich der Anteil der Aufstocker an allen Arbeitslosen steigt. Je nachdem, ob die Arbeitslosigkeit sinkt oder steigt, ergibt sich bei den absoluten Zahlen ein anderes Bild. Demnach ging die Zahl der Aufstocker von 2007 (11 792) bis 2011 (6637) zurück. Nach zwei Jahren des Anstiegs war die Entwicklung seit 2013 wieder rückläufig.

 

Für die Linken-Abgeordnete spiegeln sich in den Zahlen der hohe Niedriglohnanteil des sächsischen Arbeitsmarktes und der Teilzeitbeschäftigung wider. „Der Niedriglohnbereich muss endlich effektiv bekämpft werden. Der gesetzliche Mindestlohn ist auf 12 Euro die Stunde anzuheben. Die professionelle Ausbeutung durch Leiharbeit muss abgeschafft werden“, bekräftigte Zimmermann Forderungen der Linken. Auch die unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung müsse überwunden werden.

 

„Im Falle der Arbeitslosigkeit muss das Arbeitslosengeld existenzsichernd sein. Dazu muss auch ein Mindestarbeitslosengeld eingeführt werden, damit bei Bedarf ein ergänzender Hartz-IV-Bezug und der damit verbundene Verwaltungsaufwand vermieden werden“, erklärte die Politikerin. Die Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf das aktuelle Grundsicherungsniveau müsse vom Bundeshaushalt über Steuern finanziert werden, forderte sie.

 

„Es geht aber auch darum, dass wieder mehr Menschen überhaupt Zugang zum Arbeitslosengeld erhalten. Viele erwerbslos werdende Beschäftigte fallen gleich in Hartz IV, da sie innerhalb der so genannten Rahmenfrist keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld aufgrund einer zu kurzen Beschäftigungszeit erwerben konnten“, sagte Zimmermann. Die Frist müsse von derzeit 24 Monaten wieder auf 36 Monate ausgedehnt werden.