Pogida-Müller verprügelt seine Freundin

Erstveröffentlicht: 
03.06.2016

16 Mal ist Christian Müller, Gründer der Potsdamer Pogida-Gruppe, schon von den Gerichten verurteilt worden. Jetzt hat er erneut zugeschlagen und auf offener Straße seine Freundin verprügelt. Als die Polizei kam, tat das Paar, als sei nichts gewesen. Außerdem wollte Müller betrunken eine Demo anmelden – muss er jetzt ins Gefängnis?

 

Potsdam. Der Gründer der rechtspopulistischen Pogida, Christian Müller (32), hat erneut Ärger mit dem Gesetz. Nach MAZ-Informationen geriet er binnen 24 Stunden gleich zweimal in Kontakt mit der Polizei - und es geht nicht um Bagatellen, zumal der Intensivstraftäter zur Bewährung auf freiem Fuß ist. Müller wurde am frühen Donnerstagmorgen, 4.39 Uhr, von Zeugen beobachtet, wie er eine Bekannte – es soll sich um seine Freundin handeln – nahe dem Bassinplatz verprügelte.

 

Die Beobachter berichten, Müller habe die junge Frau mit beiden Fäusten mehrfach auf den Kopf und dann in den Bauch geschlagen. Als die 24-Jährige in die Knie ging, habe ihr Müller mit seinen Turnschuhen in den Rücken getreten. Zudem habe der schon vorher durch lautstarke Pöbeleien in der Brandenburger Straße aufgefallene Ex-Pogida-Chef die Frau an den Haaren gezogen, als sie am Boden lag. 

 

Paar tat so, als sei nichts passiert


Schnell war eine Polizeistreife am Tatort, wo das streitende Paar so tat, als sei nichts passiert. Nach MAZ-Informationen wollte die Geschlagene, die zeitweise als Pogida-Sprecherin in Potsdam aufgetreten war, nicht einmal eine Anzeige aufgeben. Wegen des Verdachts gefährlicher Körperverletzung wurde Müller in Gewahrsam genommen. Außerdem soll Müller, der 2,28 Promille Alkohol im Blut hatte, die Beamten beleidigt haben („Idiot“, „Lappen“, „Fotze“). Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft kam Müller später am Donnerstag wieder frei. 

 

Spontane Pogida-Demo scheitert an Alkohol...


Schon am selben Nachmittag gegen 16.30 Uhr rief Müller nach MAZ-Informationen den Polizeinotruf an, um eine spontane Pogida-Demonstration auf dem Parkplatz der Weidenhof-Grundschule abzuhalten. Ein Beamter fuhr zum angegebenen Ort, fand den Pogida-Mann nebst einer Hand voll Mitstreiter aber betrunken an. Wieder musste Müller ins Röhrchen pusten – diesmal zeigte das Gerät 1,7 Promille an. Weil aber ein Demonstrationsleiter nüchtern zu sein hat, akzeptierte die Polizei den Pogida-Mann nicht als Veranstaltungsleiter. 

 

... und an einem Anlass für die Demonstration


So benannte die Gruppe einen anderen Mann – er hatte die letzte Pogida-Demo angemeldet und nennt sich Holger Schmidt – zum Chef der Spontankundgebung. Wieder jedoch untersagte der Polizist die Veranstaltung. Die Gruppe habe keinen Anlass für die Demonstration nennen können, außerdem habe es „andere Verbotsgründe“ gegeben, hieß es aus der Polizeidirektion. Gegend Abend sahen Zeugen noch Müller und vier Mitstreiter nahe der Schule, um Mitternacht hatte sich die Gruppe aufgelöst.

 

Müller ist seit 2003 16 Mal von deutschen Gerichten verurteilt worden, sein Polizeiregister hat 170 Einträge. Nach Bekanntwerden seines kriminellen Vorlebens aus der Leitung der fremdenfeindlichen Gruppe zurückgezogen, wurde aber immer wieder bei den „Spaziergängen“ des Bündnisses gesehen. Die Gruppe nennt sich mittlerweile „Potsdam wehrt sich“.

 

Müller war zuletzt im Februar zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt worden, musste aber noch nicht hinter Gitter. Er hatte am 1. Januar 2015 nach Genuss einer weitgehend aus Wodka bestehenden Bowle zwei junge Männer geschlagen. Es soll Streit um eine Frau und Müllers Hund gegeben haben. Einem 16-Jährigen schlug Müller nach Auffassung des Gerichts derart aufs Ohr, dass ein Trommelfell riss. Vor Gericht versprach er im Februar: „Ich will der Staatsanwaltschaft zeigen, dass ich fähig bin, an mir zu arbeiten.“

 

Das Gefängnis ist Müller nicht unbekannt. Im Brandenburger Gefängnis suchte er Schutz bei Sextätern vor den Hells Angels. Die Vorwürfe zur Volksverhetzung gegenüber Müller, der auf einer Pogida-Demo ein "Nürnberg 2.0" gefordert hatte, werden strafrechtlich indes nicht weiter verfolgt.

 

Von Ulrich Wangemann