Dresden - Gegen AfD-Chefin Frauke Petry (40) wird doch weiter wegen Meineids und Falschaussage ermittelt! Die Generalstaatsanwaltschaft kassierte die Entscheidung der ihr unterstellten Staatsanwaltschaft wieder ein.
Diese hatte zuvor entschieden, dass der Wahlprüfungsausschuss des Landtages „keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle“ im Sinne des Strafgesetzbuches sei. Im Ausschuss selbst hatte man die Argumentation der Staatsanwälte mit "Verwunderung" zur Kenntnis genommen.
Die Generalstaatsanwaltschaft ebenso: „Nach § 8 Abs. 2 des Sächsischen Wahlprüfungsgesetzes können Zeugen von dem Wahlprüfungsausschuss vernommen und vereidigt werden. Deswegen kommt bei einer falschen Aussage vor dem Wahlprüfungsausschuss grundsätzlich eine Strafbarkeit wegen eines Aussagedelikts in Betracht.“
Eine Watsche für die ermittelnde Staatsanwaltschaft, die die Akte jetzt wieder auf den Tisch bekommt.
Hintergrund sind widersprüchliche Aussagen der beiden AfD-Politiker Frauke Petry und Carsten Hütter (51) im Wahlprüfungsausschuss in Zusammenhang mit der AfD-Listenaufstellung für die Landtagswahl 2014. Und zwar unter Eid!
Dabei ging es u.a. um Details zu Wahlkampf-Darlehen von AfD-Kandidaten. Ex-Kandidat Arvid Samtleben (45) behauptet, er sei wegen seiner Weigerung zu zahlen von der Liste gestrichen worden.
Unter anderem hatte der Linke-Landtagsabgeordnete André Schollbach (37) Strafanzeige gegen Petry erstattet.
„Die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft ist zu begrüßen. Die Geschwindigkeit, mit der auf die Fehlentscheidung der Staatsanwaltschaft Dresden reagiert wurde, ist außergewöhnlich. Dies spricht dafür, dass mit der Einstellungsverfügung ein dicker Bock geschossen wurde. Der Verdacht einer erheblichen Straftat steht im Raum“, so Schollbach.
Ausschuss-Mitglied Klaus Bartl (65, Linke): „Welche sachlichen und rechtlichen Erwägungen die Staatsanwaltschaft Dresden geritten haben, am Gesetz vorbei den Wahlprüfungsausschuss des Landtages derart zu desavouieren, wird auch parlamentarisch zu klären sein.“