Bewährungsstrafen nach rechtem Überfall

Hammer

Am Dienstag fand vor dem Dresdner Amtsgericht der mit Spannung erwartete Prozess gegen Timo Schulz und zwei weitere Mitangeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung statt. Dem Trio war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, in der Nacht auf den 24. Juni vergangenen Jahres mit zwei Fahrzeugen Jagd auf Teilnehmer einer antirassistischen Kundgebung gemacht zu haben. Als das Fahrzeug nach der Verfolgungsjagd schließlich an einer Tankstelle angehalten hatte, umstellten die Täter das Auto mit ihren Fahrzeugen. Anschließend schlug einer der Angeklagten mit einem Baseballschläger auf die Scheiben des Autos ein und verletzte dabei einen der Insassen durch umherfliegende Glassplitter.

 

Ursprünglich war der Prozess für den 27. Januar angesetzt worden. Nachdem der Richter jedoch etliche persönliche Daten des Nebenklägers der Verteidigung zukommen ließ, war der Prozess nach einem Befangenheitsantrag der Nebenklage geplatzt.

 

Zu Beginn der fast zehnstündigen Verhandlung entschuldigte sich der zur Tatzeit 18 Jahre alte Angeklagte am Dienstag bei den zwei Betroffenen für den Überfall. Nur wenig Reue vermittelte hingegen der 46jährige Angeklagte. Vielmehr versuchte er vor Gericht nicht nur seine eigene Rolle, sondern auch den Überfall selbst zu verharmlosen. So bezeichnete er sich selbst als „unpolitisch“; den Baseballschläger habe er lediglich dabei gehabt, „um mit seinem Hund Ballfangen zu spielen“.

 

Im Gerichtssaal hatten neben den etwa 20 Unterstützerinnen und Unterstützern der Nebenklage auch die Freundinnen und Familienangehörigen der Täter Platz genommen. Timo Schulz selbst äußerte sich nicht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen, räumte jedoch über seinen Anwalt den Tatvorwurf der Beihilfe zur Körperverletzung ein. Sein Anwalt zeigte sich dennoch ungehalten und sprach von einem „Schauprozess“ gegen seinen Mandanten.

 

Obwohl die Anwältinnen der Nebenklage in ihren Plädoyers versuchten, den politischen Hintergrund der Tat in den Vordergrund zu rücken, beließ es der Richter in seinem Urteil dabei, das politische Motiv der Angeklagten außen vor zu lassen. Zuvor hatten auch die Betroffenen vor Gericht noch einmal den Kontext der Tat deutlich gemacht. Sie seien in der fraglichen Nacht zum Schutz der Asylsuchenden nach Freital gefahren. Einer der Betroffenen sprach davon, dass sie im Auto Todesangst gehabt hatten. Letztendlich wurden die drei Männer wegen gefährlicher Körperverletzung bzw. Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung sowie gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung und Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Die Haftstrafen zwischen 10 und 14 Monaten wurden allerdings auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Trotz des Urteils verließen die beiden Betroffenen das Gericht mit einem gemischten Gefühl, sie befürchten, noch einmal in das Visier der Täter zu geraten.

 

Der Überfall soll nach bisherigen Erkenntnissen nicht in Zusammenhang mit den Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft stehen, die Anfang April das Verfahren an sich gezogen hatte. Erst in der vergangenen Woche hatte die Polizei mit mehr als 200 Beamtinnen und Beamten mehrere Wohnungen in Freital durchsucht und dabei vier Männer sowie eine Frau im Alter zwischen 18 und 39 Jahren vorläufig festgenommen. Der Gruppe um Timo Schulz wird die Bildung einer terroristischen Vereinigung, schwere Körperverletzung, das Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen und versuchten Mord vorgeworfen.

 

Den bisherigen Ermittlungen zufolge war es das Ziel der Vereinigung, Sprengstoffanschläge auf Asylunterkünfte sowie Wohnprojekte von politisch Andersdenkenden zu begehen. Sollte es zu einer Anklage kommen, würde der Prozess am Dresdner Oberlandesgericht verhandelt werden. Das Urteil vom Dienstag änderte daran nichts, Timo Schulz bleibt vorerst weiter in Untersuchungshaft.