Vor dem Oberlandesgericht München beginnt am Mittwoch (10.00 Uhr) der Prozess gegen vier mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe „Oldschool Society“ (OSS).
München. Vier mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe „Oldschool Society“ (OSS) müssen sich von Mittwoch an in München vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft den drei Männern und einer Frau die Bildung einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags auf ein Flüchtlingsheim in Sachsen vor. Nach Erkenntnissen des bayerischen Verfassungsschutzes hatte sie eine der Rockerszene vergleichbare Führungsebene - mit Andreas H. als „Präsident“ und Markus W. als „Vizepräsidenten“. Die Angeklagten:
Andreas H. (57): Stammt aus Augsburg und betrieb dort bis zu seiner Festnahme ein Malergeschäft. Laut Verfassungsschutz hatte er Verbindungen zum NPD-Kreisverband Augsburg Stadt und Land und war 2010 und 2011 Beisitzer im Vorstand des Kreisverbands. Er gilt als Waffennarr - jedenfalls posiert er entsprechend auf Fotos. Anwalt Michael Rosenthal sagt, sein Mandant habe einen Waffenschein gehabt und alle Waffen legal besessen. Es gebe allerdings keinen Zweifel an der „nationalkonservativen“ Gesinnung seines Mandanten, der sich in der Verhandlung voraussichtlich auch zur Sache äußern will.
Markus W. (40) stammt ursprünglich aus Nordrhein-Westfalen, wohnte aber im sächsischen Borna. Zusammen mit Andreas H. gilt er als Kopf der Gruppe. Er soll zuvor mit einer später verbotenen Neonaziorganisation sympathisiert haben.
Denise Vanessa G. (23): Geboren in Freital - dem Ort in Sachsen, nach dem sich die gerade zerschlagene rechtsextreme „Gruppe Freital“ benannt hat. Denise Vanessa G. lebte zuletzt eine halbe Autostunde von Freital entfernt. Sie soll mit Markus W. befreundet gewesen sein. In der „Oldschool Society“ bekam sie den Posten der Schriftführerin.
Olaf O. (48): Veröffentlicht als „Pressesprecher“ der OSS Beiträge in sozialen Netzwerken. Er wurde in Bochum festgenommen. Das Sondereinsatzkommando fand den Mann in einer - wie Medien berichten - zugemüllten Wohnung. Er wird am ersten Verhandlungstag 48 Jahre alt.
Prozesse um rechten Terror in Deutschland
Mehrfach standen in Deutschland in den vergangenen Jahren rechtsextreme Terroristen vor Gericht. Teils wurde auch gegen Jugendliche verhandelt. Vor allem die Ermittlungspannen bei der Aufklärung der Morde des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ haben die Gefahren des Rechtsterrorismus ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt.
Einige Beispiele:
- Im März 2005 werden Mitglieder des „Freikorps Havelland“ zu Haftstrafen zwischen acht Monaten und viereinhalb Jahren verurteilt. Die Jugendlichen hatten in den Jahren 2003 und 2004 mehrere Anschläge auf Geschäfte und Imbisse von Ausländern verübt. „Wenn sich elf junge Männer zu einer Vereinigung zusammenschließen, um „das Havelland von Ausländern zu säubern“, ist das terroristisch“, hieß es in der Urteilsbegründung des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes (OLG).
- Im Mai 2005 verurteilt das Bayerische Oberste Landesgericht in München den Neonazi Martin Wiese zu sieben Jahren Haft. Als Anführer einer selbst ernannten „Schutzgruppe“ hatte er einen Bombenanschlag auf die Einweihungsfeier des Jüdischen Zentrums in München geplant. Wiese und die drei mit ihm verurteilten Täter waren Mitglieder der rechtsextremen Vereinigung „Kameradschaft Süd“.
- Seit Mai 2013 wird in München gegen Beate Zschäpe und mutmaßliche Unterstützer der Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) verhandelt. Über Jahre hatte der NSU unerkannt gemordet. Zwischen 2000 und 2007 erschoss die Gruppe nach derzeitigen Erkenntnissen zehn Menschen. Zudem soll sie mit Sprengstoffanschlägen Dutzende verletzt haben.
Von LVZ