Klarstellung für eine neues April -Verhandlungsangebot an den Eigentümer der Manteuffelstr. 99
Am 23.4. hat HG/M99 mit seiner Assistenz im Eigentümerladen Samstag
mittags für S.+Z+F.Hellmannund dessen
Anwalt Wollmann noch weit vor dem ersten
Mai ein Bleiberechtsangebotsverhandlungs Angebot abgegeben. HG/M99 gab es mit Bittbrief seine
schlaganfallsgefährdeten 76 jährigen ihn pflegenden Mutter mit einer
Instandsetzungsbedingungs und Assistenz-Bewohnungs- option ab ohne es mit seinen
Initiativen und Anwälten im Detail absprechen zu können! Deshalb gab er das
Schreiben mit dem Hinweis einer juristischen ausgebesserten Verhandlungs-Grundlagenergänzungsmöglichkeit
nach dem Verhandlungs-Rückantworttreffen mit seinen Anwälten und UnterstützerInnen
am 25.4. 2016 bestenfalls schon per Anwaltsfax.
HG/M99 möchte bleiben in M99.
HG sieht keine Alternative als fast 60jähriger mit seiner konsequent schon vor Schulzeit-Ende seit 1978 fast vierzigjährigen Revolutionsbedarfsarbeit anderswo als in M99 fortsetzen zu können. Die empfundene Pressehetze und Innensenatoräusserungen in der BZ vom 16.1.2016 lassen ihn zweifeln wer noch bereit sein könnte ihn freiwillig unter seinen rollstuhlbedingten Wohnarbeitsbedingungen einen Ort mit gleichen finanziellen Zulaufsfrequentierungen zu ermöglichen. Als Perspektive ein Verkaufs- Internetshop ist mit der M99-spezifischen Waren und Dienstleistungsangebotsituation für HG/M99 und seine NutzerInnen bisher auszuschliessen. HG/M99 entwarf mit Verhandleranwälten im Januar 2016ein Bleiberechts Angebot bis 2017 Juni gesichert zu sein vor Zwangsräumung um eine Alternative andernorts zu „seiner M99“ finden zu können .Auch das letzte der„Verhandlungsangebote“ des Eigner AnwaltsWollmann vom 13.4.2016 verweigert durch Nichterwähnung die sofortige „Balkenbruch“ Instandsetzungspflichtwahrnehmung für vorhandene Rechtstitel des Mieters HG/M99, seine Assistenzbewohnung und die Räumungstitel Rücknahme!
Das Januar 2016 Angebot von HG/M99wurde mutmasslich mobbend gezielt am 1.4. dem Aprilscherz Tag vom Mutmasslichen „Investoren“ und Eigner Anwalt Wollmann mit seinemneuen Verhandlungsangebot abgelehnt!Dieses „Wollmann“-Angebot am 1.April an HG/M99 zum Sept 2016 „Freiwillig zu gehen“ war beantwortungs begrenzt bis 11.4.2014! Dazu ist der Zusammenhang beachten mit der HG/M99 positiven Presse für sein Bleiberecht trotz Räumungstitel als öffentliche weltweite auch von Travellern genutzte Institution von wohnenden Nachbarn und Geschäftsleuten und als Teil der Gentrifizierungskampfansage am 1.Mai2016 mit Demonstrationsthema zu sein .HG/M99 und seine Anwälte und Unterstützer konnten unter ihren aktuellen Umständen bisher nicht klar gemeinsam sich über daß „April-Scherz-Angebot“ auseinanderzusetzen. So gab es Missverständnisse für HG/M99 mit seinen Anwälten.Das „Wollmann“-Vertraulichkeitsgebot konnte HG/M99 verzweifeln. So findet HG/M99 nur noch selbst verwirrend empfundene Äusserungen über sein „freiwilliges Verlassen“ und dabei drin bleiben zu wollen ,wenn er auf „Ehr und Vertrauens Basis nix anderes findet!. Seine Anwälte konnten mit ihrem, - mit HG/M99 unglücklicherweise umstandstressbedingt, unabsichtlich nicht derart abgesprochenen- Angebot vom 12.4.2016 am 13.4. ein Neuangebot von Wollmann erhalten. Aber HG/M99 hat das Angebot seiner Anwälte mit „Freiwilligen verlassen so nicht gewollt. HG/M99 wollte auch erst recht nicht sein „Juni2017 –Angebot aufrechterhalten , wenn nur einmal Terminverkürzung vom Juni 2017 als für HG/M99 umstandsbedingt altenativloser,unverbindlicherVerlassenstermin von „Wollmann „ verlangt wird.Darum ist der verzweifelt klarstellende Formulierungen suchende HG/M99 froh über die Kundgebung und Briefübergabe in die eigentümervollmacht haltenden Hände des „Eigner“ Anwalts Wollmann gemeinsam mit seiner Zwangsräumungs verhindern Unterstützer Gruppe am 14.4.2016 am George Groszplatz /Schlüterstr. HG/M99 war bemüht für Tag Minus X und seine Animation für einen vorläufiges virtuelles „Bleiberechts-Berlin Marathon zu Gentrifizierungsadressen“ Spielplanentwurf vor der Zwangsräumung vieler anderer und nicht nur von HG/M99 hoffentlich erfolgreichein Forum zur Werbung dafür. Der Karneval der Flüchtlinge lässt sich zur Jubelparade am Kurfürstendamm für die Gentrifizierer auch noch fortsetzen
Die Bauaufsicht Kreuzberg hat mit HG/M99trotz mehrfach bezeugter Begehungen im Mai 2014seiner Anzeige des hofseitigen Stützbalkenbruches im Haus von ´1862 ohne Betonfundament und mit Dachgeschoß und vier Trennwänden zwischen beiden Häusern des Eckhauskomplexes Waldemar 108/ Manteuffel99 in vier Etagen über seinem Bett Paterre keine Instandsetzungsabmahnung an den 8.M99,Eigner seit 1984 erfolgen lassen. Ohne aktuelle Instandsetzung droht HG/M99 wie am 25.11.2015 nach der bauaufsichtlichen M99-Begehung die weitere Unbrauchbarkeit -Erstellung des im Paterre liegenden Geschäfts und Wohnladenbereichs. Die Absicht der baupolizeilichen Schliessung der M99 hat Anwalt Wollmann seit der baupolizeilichen M99 Begehung vom 19.3.2015 bis heute als ziel mehrfach bezeugt angestrebt!
HG/M99 war und ist bisher nicht bereit freiwillig „seine geliebte M99“ zu verlassen.
Niemand will bisher in Kreuzberg Friedrichshain HG/M99 zu seinen Wohn und Arbeitsbedingungen bei sich einziehen
lassen.HG/M99 ist aber bereit auf große Teile des auf 31.12.2016 befristeten Bleibeberechtsbedingungsangebot des Hauseigners Wollmann einzugehen. Das betrifft Fassadengestaltung ,Aussen und Innentoilette Umbaumassnahmen zur Instandsetzung der Balkenbrüche im ersten OG. mit Assistenz –Bewohnungsrecht- anders differenziert –als im Papier des Eigner Anwalts Wollmann . Das 13.4.2016 Angebot Wollmanns an HG/M99 fordert freiwillig zu gehen bis 31.12.2016. Ein Baugerüst vorm Laden und Hoffenster samt Räumung der ersten Etage mit Assistenzwohnraum soll HG ab 1.6. 2016 akzeptieren! Dies bedeutet für HG ohne Ausweichfläche auch noch bei der notwendigen Instandsetzungbaumassnahmen an seiner Balkenbruchdecke hofseitig paterre den Verzicht des letzten Wohnplatzes in M99 auf Bett Badewanne und Küche anzunehmen. Das ist für HG/M99 derart ein menschenunwürdiges Angebot das HG daran erinnert bereits von 18.3. 2014 ein Jahr bis 19.3.2015 bereits wegen liegengelassener Instandsetzungsarbeit der Hausverwaltung und Vertragsbruch des Instandsetzungsvertrags vom 18.3.2014 nur Waschwasser in Aussentoilette habend ,durchlebt hat.Eserinnertr HG/M99 auch an die mehrfach von Anwalt Wollmann bezeugten absichtserklärungen bei den drei Bauaufsichtsbegehungen ,19.3.,30.7. und 25.11.2015 zu erreichen daß auch sämtliche paterre liegenden Ladenräume durch B eachten der Feuerschutzregeln und „Instandsetzungs- Bauarbeiten Unbewohn- und Geschäftsbetreibbarkeit hergestellt werden soll. DasEigneranwalts-Wollmann- Angebot vom 13.4.2016 trägt diese „Umbaubedingte“Vertreibungs Absicht zur Unbewohnbarkeit in sich. Deshalb ergänzt HG/M99 diesen Verhandlungsvorschlag mit einem gezielten stattfindenden Instandsetzungskatalog den er auch mit der Bauaufsicht billigend bei den Begehungen 2015 und telefonisch danach imDez 2015 abstimmen konnte!Und HG/M99 sucht nach Plan B nach erfolgter Zwangsräumung seine Lebensplanung wie bisher andernorts finanziell und psychisch sichern zu können. Der aktuelle Hauseigentümer löst das für HG empfundenes noch aktuell geltendes mehrfach geäussertes Bleiberechts-Versprechen aus dem Jahr 2014 als „Einzelhandelskollege“ bisher ein . Es gab bisher keinen Zwangräumungstitel! Zwangsräumung ist bisher auch nicht möglich weil bis ca Mai 2016 die rechtsfehlerhafte falsche Mietvertragsräumung noch ergänzt wird mit den aktuell vom Landgericht widerspruchslos berufungswiderrufend nachgereichten „Vergessenen“ ca 100qm M99- Kellerflächegültigen Mietvertrags einer Dreizimmerwohnung mit Kammer statt aktuell der 7-Zimmerwhg in drei Etagen mit Assistenz-Betreuungsräumen für den Rollstuhlfahrer eines am 27.2.2014 abgeurteilten seit 1987 nicht mehr . Das Versprechen ist nicht mehr gültig wenn HG/M99 verspricht M99 freiwillig zu verlassen. Das Versprechen des Hauseigentümers ist auch hinfällig wenn S. und F.Hellmann sich endgültig aus dem Grundbuch als Eigentümer austragen lassen? Formal ja Tatsächlich für HG/M99 nicht. Jeglicher Räumungstitel gegen HG/M99 darf nicht weiter Hauseignerziel sein!
Erklärendes zum Verhältnis seit Eigentumsbeginn 2013 des M99/W108 Hauseigentümers, der Idema Hausverwaltung und Anwalt Wollmann!
2013 verkündet sinngemäßvor Zeugen im Mai der Hausverwalter unter der instandzusetzenden Kellerdecke des HG/M99 stehend vor fast ein dutzend Versammelten- und damit auch für alle Billigmietbetragszahlerinnen des Eckhauses - den Plan des seit 2012/13 8.Hauseigentümers S. und F. Hellmann! Für nachfolgende Hauseigentümer werde perspektiv nur mit erneuerten baulichen Mietraumveränderungen und damit höheren Mieten das Haus weiter betrieben werden. Dem Rollstuhlfahrer HG/M99 bietet er dabei ohne Instandsetzungszusage an umzuziehen ! HG/M99 soll im gleichen Haus in einen Ladenraum mit einem fünftel der aktuellen Nutzungsfläche mit Wendeltreppe ins erste OG seiner Nachbarin mit ihrem gerade 2012 geborenemKind ziehen. HG/M99 sagte dazu bezeugt sinngemäß das wäre Hausfriedensbruch für alle Hausbewohnerinnen mit preiswerten Altmietverträgen . Diese Wohnbedingungsveränderungs- Regelungen versprach der Hausverwalter sinngemäß werde er friedlich auf „freiwilliger Basis der Betroffenen erreichen wollen! Der Hausverwalter äussertesinngemäss bei HG/M99 plane er mit Infragestellung seines Laden-Wohn-Gewerbe- Mietvertrags notfalls mit „neuen Interpretations -Auslegungen“ ihn zum Einlenken der Ziele für die nachfolgenden HauseigentümerInnen zu bringen. HG/M99 bot bezeugt in der M99 –Kellerversammlung Mai 2013 an für 200 000 Euro Abfindung freiwillig bereit zu sein sich aus dem Mietverhältnis zu verabschieden. Bei der bauaufsichtlichen M99 Begehung vom 19.3.2015 erklärte sinngemäß bezeugbar der mutmassliche „Investoren“ und aktuelle Eigner Anwalt Wollmann daß Hauseigentümer und Besitzer auch im aktuellen Fall des Eckhauses Waldemar108/Manteuffel 99 nicht identisch sind und sein müssen! HG wusste das schon von der „Rettungsgeschichte 1999/2000“ der KÖpi 137 wo der Hauseigentümer wegen Konflikt mit dem Besitzer/Investor die „Köpi“ zu entmieten sich mit einem Nutzungvertrag für die Köpi als Hauseigentümer verabschiedete .
Ferienwohnungen M99,Panamaakten und der 9te M99 Hauseigentümer Zachary
HG/M99
hat bereits im Grundbuch seit 2016 einen
weiteren neunten M99 Hauseigentümer-Sohn? “ Zachary“ .Die Nachbarin mit Kind
und eine weiteres halbes Dutzend Altmietvertragsbewohnerinnen sind von 2013 bis 2015 „freiwillig gegangen“. Das
geschah mit offensiverMahnungs und
Kündigungsdrohkultur, Wohnungsabmessungen, Täglicher jahrelang bis aktuell 2016 lautstarkerUmbaupräsenz
,Mauerbrüchen,Wasserschäden in den preiswerten „Altmietvertrags- Wohnung.
Zusätzlich erfolgten seit 2013 bis 2015 nichtgenehmigte Abriss der
Aussentoilette und für Technoclub einrichtung der Abriss von dessen Dachentrauchungsanlage, umgebaut hin zum Hof- Eingangs-Wohnbereich
der Hausbewohnerinnen des Eckhauses auch in die HG/M99 Laden Wohnung hinein mit
„Publikumsabgasen lüftend“! Im März 2016 nutzten bezeugt durch ein altes
Rentner Ehepaar mit BoxerHündin als
FerienwohnungsbezieherInnen über Airbnb.de von Karfreitag bis Ostermontag eine
Wohnung im 2.O.G der Manteuffelstr ! Am Ostersamstag schilderten sie wie das Kamera-Filmteam „Booking.com“ weitere
Wohnungen im Eckhaus Waldemarstr 108/Manteuffel99 für den Internetshop von
Airbnb.de aufnahm . Ein Wochenende darauf wurden im März/April 2016 weitere
„Ferien“ Wohnungen ohne Mietvertragssicherung in der Waldemarstr des Eckhauses
„besiedelt“! 2011 werben in
Textilbranchenmagazinen Frederick und Patrick Hellmann mit Unterstützung Putins
am Schwarzmeer 80 Millionen Umsatz per
Herrenmodeverkauferwirtschaftet zu haben. Offen is nun aktuell bei den
Panamaakten mit den Daten von „Putins“ Freunden welche Namen da noch bekannt werden!