HG fordert von Hauseigentümer Rücknahme der Kündiigung und unbegrenztes Bleiberecht im M99

M99: Gemischtwarenladen in Berlin-Kreuzberg

Klarstellung für eine neues  April -Verhandlungsangebot an den Eigentümer der Manteuffelstr. 99

Am 23.4. hat HG/M99 mit seiner Assistenz im Eigentümerladen Samstag mittags für  S.+Z+F.Hellmannund dessen Anwalt Wollmann  noch weit vor dem ersten Mai ein Bleiberechtsangebotsverhandlungs Angebot abgegeben. HG/M99  gab es mit Bittbrief seine schlaganfallsgefährdeten 76 jährigen ihn pflegenden Mutter mit einer Instandsetzungsbedingungs und Assistenz-Bewohnungs- option ab ohne es mit seinen Initiativen und Anwälten im Detail absprechen zu können! Deshalb gab er das Schreiben mit dem Hinweis einer juristischen ausgebesserten Verhandlungs-Grundlagenergänzungsmöglichkeit nach dem Verhandlungs-Rückantworttreffen mit seinen Anwälten und UnterstützerInnen am 25.4. 2016 bestenfalls schon per Anwaltsfax.

HG/M99 möchte bleiben in M99.

 

HG sieht keine Alternative als fast 60jähriger mit seiner konsequent  schon vor  Schulzeit-Ende  seit 1978   fast vierzigjährigen Revolutionsbedarfsarbeit anderswo als in M99 fortsetzen zu können. Die empfundene Pressehetze und Innensenatoräusserungen in der BZ vom 16.1.2016 lassen ihn zweifeln wer noch bereit sein könnte ihn freiwillig unter seinen rollstuhlbedingten Wohnarbeitsbedingungen einen Ort mit gleichen  finanziellen Zulaufsfrequentierungen zu ermöglichen. Als Perspektive ein Verkaufs- Internetshop ist mit der M99-spezifischen   Waren und Dienstleistungsangebotsituation für HG/M99 und seine NutzerInnen bisher  auszuschliessen. HG/M99  entwarf mit  Verhandleranwälten    im Januar 2016ein Bleiberechts Angebot bis 2017 Juni gesichert zu sein vor Zwangsräumung  um eine Alternative andernorts zu „seiner  M99“ finden zu können .Auch das letzte der„Verhandlungsangebote“  des Eigner AnwaltsWollmann vom 13.4.2016 verweigert durch Nichterwähnung die sofortige „Balkenbruch“ Instandsetzungspflichtwahrnehmung für vorhandene Rechtstitel des Mieters HG/M99, seine Assistenzbewohnung und die Räumungstitel Rücknahme! 


Das Januar 2016 Angebot von HG/M99wurde mutmasslich mobbend  gezielt am 1.4. dem Aprilscherz Tag vom Mutmasslichen „Investoren“ und Eigner Anwalt Wollmann  mit seinemneuen Verhandlungsangebot abgelehnt!Dieses  „Wollmann“-Angebot am 1.April an HG/M99 zum Sept 2016 „Freiwillig zu gehen“ war beantwortungs begrenzt bis 11.4.2014! Dazu ist der Zusammenhang  beachten  mit der HG/M99 positiven Presse für sein Bleiberecht  trotz Räumungstitel als öffentliche weltweite  auch von Travellern genutzte Institution  von   wohnenden Nachbarn und Geschäftsleuten  und  als Teil der Gentrifizierungskampfansage am 1.Mai2016 mit Demonstrationsthema zu sein .HG/M99 und seine Anwälte und Unterstützer konnten unter ihren aktuellen Umständen  bisher nicht klar gemeinsam sich  über daß „April-Scherz-Angebot“ auseinanderzusetzen. So gab es Missverständnisse für HG/M99  mit seinen Anwälten.Das „Wollmann“-Vertraulichkeitsgebot konnte HG/M99 verzweifeln. So  findet HG/M99 nur noch  selbst verwirrend empfundene  Äusserungen über sein  „freiwilliges Verlassen“   und dabei drin bleiben  zu wollen ,wenn er auf „Ehr und Vertrauens Basis nix anderes findet!. Seine Anwälte konnten   mit ihrem, - mit HG/M99  unglücklicherweise  umstandstressbedingt, unabsichtlich nicht  derart abgesprochenen- Angebot vom 12.4.2016 am 13.4. ein Neuangebot von Wollmann erhalten. Aber HG/M99 hat das Angebot seiner Anwälte mit „Freiwilligen verlassen so nicht gewollt. HG/M99 wollte  auch erst recht nicht sein „Juni2017 –Angebot aufrechterhalten  , wenn nur einmal Terminverkürzung vom Juni 2017 als  für HG/M99 umstandsbedingt altenativloser,unverbindlicherVerlassenstermin  von „Wollmann „  verlangt wird.Darum ist der verzweifelt klarstellende Formulierungen suchende HG/M99 froh über die Kundgebung und Briefübergabe in die  eigentümervollmacht haltenden Hände des „Eigner“ Anwalts Wollmann gemeinsam mit  seiner Zwangsräumungs verhindern Unterstützer Gruppe am 14.4.2016 am George Groszplatz /Schlüterstr. HG/M99 war bemüht    für Tag Minus X  und seine Animation für einen  vorläufiges  virtuelles „Bleiberechts-Berlin Marathon zu  Gentrifizierungsadressen“ Spielplanentwurf  vor der Zwangsräumung  vieler anderer und nicht nur von HG/M99 hoffentlich erfolgreichein Forum  zur Werbung dafür. Der Karneval der Flüchtlinge lässt sich zur Jubelparade am Kurfürstendamm für die Gentrifizierer auch noch fortsetzen

 

 Die  Bauaufsicht Kreuzberg hat mit  HG/M99trotz  mehrfach bezeugter Begehungen im Mai 2014seiner Anzeige des  hofseitigen Stützbalkenbruches im Haus von ´1862 ohne Betonfundament und mit Dachgeschoß und vier Trennwänden  zwischen beiden Häusern des Eckhauskomplexes Waldemar 108/ Manteuffel99 in vier Etagen über seinem Bett Paterre keine Instandsetzungsabmahnung an den 8.M99,Eigner seit 1984 erfolgen lassen. Ohne aktuelle Instandsetzung droht HG/M99 wie am 25.11.2015 nach der bauaufsichtlichen M99-Begehung die weitere  Unbrauchbarkeit -Erstellung des  im Paterre liegenden Geschäfts und Wohnladenbereichs. Die Absicht der baupolizeilichen Schliessung der M99 hat Anwalt Wollmann seit der baupolizeilichen M99 Begehung vom 19.3.2015  bis heute als ziel mehrfach bezeugt angestrebt!

HG/M99 war und ist bisher nicht bereit freiwillig „seine geliebte M99“ zu verlassen.

 

Niemand will bisher in Kreuzberg Friedrichshain HG/M99  zu seinen Wohn und Arbeitsbedingungen  bei sich einziehen

lassen.HG/M99 ist aber bereit auf große Teile  des auf 31.12.2016 befristeten Bleibeberechtsbedingungsangebot des  Hauseigners Wollmann einzugehen. Das betrifft Fassadengestaltung ,Aussen und Innentoilette Umbaumassnahmen zur Instandsetzung  der Balkenbrüche im ersten OG.  mit Assistenz –Bewohnungsrecht- anders differenziert –als im Papier  des Eigner Anwalts Wollmann . Das 13.4.2016 Angebot Wollmanns  an HG/M99 fordert   freiwillig zu gehen bis 31.12.2016. Ein  Baugerüst vorm Laden und Hoffenster  samt Räumung der ersten Etage  mit Assistenzwohnraum soll HG ab 1.6. 2016 akzeptieren!  Dies bedeutet für HG ohne Ausweichfläche  auch noch bei der notwendigen Instandsetzungbaumassnahmen an seiner Balkenbruchdecke hofseitig paterre den Verzicht des letzten Wohnplatzes in M99 auf Bett Badewanne und Küche  anzunehmen. Das ist für HG/M99 derart ein menschenunwürdiges  Angebot das HG daran erinnert bereits von 18.3. 2014 ein Jahr bis 19.3.2015 bereits wegen liegengelassener Instandsetzungsarbeit der Hausverwaltung und Vertragsbruch des Instandsetzungsvertrags vom 18.3.2014  nur Waschwasser in Aussentoilette habend ,durchlebt hat.Eserinnertr HG/M99 auch an die mehrfach von Anwalt Wollmann bezeugten absichtserklärungen  bei den  drei Bauaufsichtsbegehungen ,19.3.,30.7. und 25.11.2015 zu erreichen daß  auch sämtliche paterre liegenden Ladenräume durch  B eachten der Feuerschutzregeln und „Instandsetzungs- Bauarbeiten Unbewohn- und Geschäftsbetreibbarkeit hergestellt werden soll. DasEigneranwalts-Wollmann- Angebot vom 13.4.2016 trägt diese „Umbaubedingte“Vertreibungs Absicht zur Unbewohnbarkeit in sich. Deshalb ergänzt HG/M99 diesen Verhandlungsvorschlag mit einem gezielten stattfindenden Instandsetzungskatalog den er auch mit der Bauaufsicht billigend bei den Begehungen 2015 und telefonisch danach imDez 2015 abstimmen konnte!Und  HG/M99 sucht nach Plan B nach erfolgter Zwangsräumung seine Lebensplanung wie bisher andernorts finanziell und psychisch sichern zu können. Der aktuelle  Hauseigentümer löst das    für HG  empfundenes noch aktuell  geltendes  mehrfach geäussertes Bleiberechts-Versprechen aus dem Jahr 2014  als „Einzelhandelskollege“  bisher  ein . Es gab  bisher keinen Zwangräumungstitel! Zwangsräumung  ist bisher  auch nicht möglich weil bis  ca Mai 2016 die rechtsfehlerhafte falsche Mietvertragsräumung  noch ergänzt wird mit den  aktuell vom Landgericht widerspruchslos berufungswiderrufend nachgereichten „Vergessenen“  ca 100qm M99- Kellerflächegültigen Mietvertrags einer Dreizimmerwohnung mit Kammer statt aktuell der 7-Zimmerwhg in drei Etagen mit Assistenz-Betreuungsräumen für den Rollstuhlfahrer eines am 27.2.2014 abgeurteilten seit 1987 nicht mehr . Das Versprechen  ist nicht mehr gültig wenn HG/M99 verspricht M99 freiwillig zu verlassen.  Das Versprechen  des Hauseigentümers ist auch hinfällig wenn  S. und F.Hellmann sich endgültig aus dem Grundbuch als Eigentümer austragen lassen? Formal ja Tatsächlich für HG/M99 nicht. Jeglicher  Räumungstitel  gegen HG/M99 darf nicht weiter Hauseignerziel sein!

 

 

Erklärendes zum Verhältnis seit Eigentumsbeginn 2013  des M99/W108 Hauseigentümers, der Idema Hausverwaltung und Anwalt Wollmann!

2013 verkündet sinngemäßvor Zeugen im Mai der Hausverwalter  unter der instandzusetzenden Kellerdecke des HG/M99 stehend vor fast ein dutzend Versammelten- und  damit auch für alle Billigmietbetragszahlerinnen des Eckhauses - den Plan des  seit 2012/13 8.Hauseigentümers  S. und F. Hellmann! Für nachfolgende  Hauseigentümer werde  perspektiv  nur mit erneuerten baulichen  Mietraumveränderungen und damit höheren Mieten das Haus weiter betrieben werden.  Dem Rollstuhlfahrer HG/M99 bietet er dabei ohne Instandsetzungszusage an umzuziehen ! HG/M99  soll im gleichen Haus in einen Ladenraum mit einem fünftel der aktuellen Nutzungsfläche mit Wendeltreppe ins erste OG seiner Nachbarin mit ihrem  gerade 2012 geborenemKind ziehen. HG/M99 sagte dazu bezeugt sinngemäß das wäre Hausfriedensbruch für alle Hausbewohnerinnen mit preiswerten Altmietverträgen . Diese Wohnbedingungsveränderungs- Regelungen  versprach der Hausverwalter sinngemäß werde er friedlich auf „freiwilliger Basis  der Betroffenen  erreichen wollen!  Der Hausverwalter äussertesinngemäss bei  HG/M99 plane er  mit Infragestellung  seines Laden-Wohn-Gewerbe- Mietvertrags notfalls mit „neuen Interpretations -Auslegungen“ ihn zum Einlenken der Ziele für die nachfolgenden HauseigentümerInnen  zu bringen. HG/M99 bot bezeugt in der M99 –Kellerversammlung Mai 2013 an für 200 000 Euro Abfindung freiwillig bereit zu sein   sich aus dem Mietverhältnis zu verabschieden. Bei der bauaufsichtlichen M99 Begehung vom 19.3.2015 erklärte  sinngemäß bezeugbar  der mutmassliche  „Investoren“ und aktuelle Eigner Anwalt Wollmann daß Hauseigentümer und Besitzer  auch im aktuellen Fall des Eckhauses Waldemar108/Manteuffel 99 nicht identisch sind  und sein müssen! HG wusste das schon von der „Rettungsgeschichte 1999/2000“ der KÖpi 137 wo  der Hauseigentümer  wegen Konflikt mit dem Besitzer/Investor   die „Köpi“ zu entmieten sich mit einem Nutzungvertrag für die Köpi als Hauseigentümer verabschiedete . 

 

Ferienwohnungen M99,Panamaakten und der 9te M99  Hauseigentümer Zachary

 

HG/M99 hat bereits im Grundbuch  seit 2016 einen weiteren neunten M99 Hauseigentümer-Sohn? “ Zachary“ .Die Nachbarin mit Kind und eine weiteres  halbes Dutzend  Altmietvertragsbewohnerinnen sind   von 2013 bis 2015 „freiwillig gegangen“. Das geschah  mit offensiverMahnungs und Kündigungsdrohkultur, Wohnungsabmessungen, Täglicher jahrelang bis  aktuell 2016 lautstarkerUmbaupräsenz ,Mauerbrüchen,Wasserschäden in den preiswerten „Altmietvertrags- Wohnung. Zusätzlich erfolgten seit 2013 bis 2015 nichtgenehmigte Abriss der Aussentoilette und für  Technoclub einrichtung  der Abriss von dessen Dachentrauchungsanlage,   umgebaut hin zum Hof- Eingangs-Wohnbereich der Hausbewohnerinnen des Eckhauses auch in die HG/M99 Laden Wohnung hinein mit „Publikumsabgasen lüftend“! Im März 2016 nutzten bezeugt durch ein altes Rentner Ehepaar mit BoxerHündin  als FerienwohnungsbezieherInnen über Airbnb.de von Karfreitag bis Ostermontag eine Wohnung im 2.O.G der Manteuffelstr ! Am Ostersamstag schilderten sie  wie das Kamera-Filmteam „Booking.com“ weitere Wohnungen im Eckhaus Waldemarstr 108/Manteuffel99 für den Internetshop von Airbnb.de aufnahm . Ein Wochenende darauf wurden im März/April 2016 weitere „Ferien“ Wohnungen ohne Mietvertragssicherung in der Waldemarstr des Eckhauses „besiedelt“! 2011 werben  in Textilbranchenmagazinen Frederick und Patrick Hellmann mit Unterstützung Putins am Schwarzmeer 80 Millionen Umsatz  per Herrenmodeverkauferwirtschaftet zu haben. Offen is nun aktuell bei den Panamaakten mit den Daten von „Putins“ Freunden  welche Namen da noch bekannt werden!