Heidenauer Asylheim wird geschlossen

Erstveröffentlicht: 
22.04.2016

Heidenau - Der Freistaat macht die Erstaufnahme-Einrichtung für Asylbewerber im Ex-Praktikermarkt in Heidenau dicht. Bis zum 30. Juni soll sie geschlossen werden, kündigte das Innenministerium am Freitag an.

 

Von den derzeit 650 Plätzen seien nur 14 belegt. Allerdings ist der Freistaat weiter Mieter des Objektes. Es soll sukzessive zu einer Lagerfläche umgestaltet werden.

 

„Dort könnten zum Beispiel Gegenstände aus dem Rückbau von Erstaufnahme-Einrichtungen gelagert werden“, erklärt Ministeriums-Sprecher Jan Meinel.

 

Hintergrund: Die Zahl der Flüchtlinge, die neu nach Sachsen kommt, ist stark zurückgegangen. Im ersten Quartal waren es 6107 Menschen. Die Erstaufnahme-Einrichtungen sind nur noch zu 20 Prozent gelegt. Derzeit gibt es noch 18.000 Betten.

 

Die Einrichtung war im August 2015 von Flüchtlingen bezogen worden.

 

Die rechtsextremen Krawalle vom 21. bis 24. August sorgten für weltweite Negativ-Schlagzeilen. Hunderte aggressive Rechte hatten dabei auch die Polizei angegriffen, es flogen Flaschen, Steine und Baustellenmaterialien.


Laut Justizministerium führt bzw. führte die Sondereinheit INES-PMK insgesamt 34 Ermittlungsverfahren zu den Vorfällen. Kurz nach den Krawallen reiste eigens Kanzlerin Angela Merkel (61, CDU) an – sie wurde in Heidenau wüst angepöbelt.

 

In 15 Ermittlungsverfahren, die sich gegen insgesamt 20 Beschuldigte richten, wurde Anklage erhoben (gegen 17 Beschuldigte) oder ein Strafbefehlsantrag gestellt (gegen 3 Beschuldigte).

 

Tatvorwürfe: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, versuchte gefährliche Körperverletzung, besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs, Sachbeschädigung, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und Beleidigung.

 

Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft gegen einen Beschuldigten einen Strafbefehlsantrag gestellt und gegen einen Beschuldigten Anklage erhoben, so das Ministerium. Gegen diesen sei inzwischen vom Amtsgericht Pirna wegen Beleidigung von Polizeibeamten und Sachbeschädigung an einem Polizeifahrzeug jeweils Freiheitsstrafen von vier Monaten verhängt worden.

 

Diese sei in eine rechtskräftige unbedingte Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten eingeflossen.