Neonazis leugnen Vergewaltigung

Die beiden angeklagten Neonazis sind unter anderem bei den "Nationalen Sozialisten Rhein-Main" aktiv.  Foto: peter-juelich.com
Erstveröffentlicht: 
18.04.2016

Zwei schwerstaktive Neonazis sind wegen mehrfacher Vergewaltigung und Betrug angezeigt. Sie leugnen jedoch vehement den Vorwurf der Vergewaltigung, auch wenn sie zugeben, eine der Frauen mit einer Peitsche gefügig gemacht zu haben.

 

Frankfurt – Natürlich hat der Fall nicht das Geringste mit Politik zu tun. Fakt ist aber auch: Als in der vergangenen Woche der Vergewaltigungsprozess gegen Kai K. (31) und Nils I. (25) begann, war der Zuschauerraum gähnend leer. Das hat sich geändert, seit bekanntgeworden ist, dass es sich bei den beiden Angeklagten um schwerstaktive Neonazis handelt, die nicht nur bei den Nationalen Sozialisten Rhein-Main unrühmlich aktiv sind.

Drei Taten sind angeklagt. Bereits am ersten Verhandlungstag hatte Kai K. zugegeben, am 7. Juni 2015 versucht zu haben, am Rande des Steinbacher Stadtfestes die 26 Jahre alte Erzieherin Ulrike S. zu vergewaltigen – ein Kumpel hatte den betrunkenen K. von der Frau weggezerrt. Am 25. Juni soll er zwei Prostituierte in seine Wohnung gelockt, eine auf den Balkon gesperrt und die andere vergewaltigt haben. Die Handlungen gab K. größtenteils zu, wollte aber von einer Vergewaltigung nichts wissen.

Den dritten Fall sollen K. und I. gemeinsam begangen haben. Am 30. September sollen sie in einer Bahnhofskneipe die Prostituierte Katharina R. abgeschleppt und in K.s Sossenheimer Wohnung nicht nur um den vereinbarten Lohn von 300 Euro betrogen, sondern auch mit einer Peitsche gefügig gemacht und vergewaltigt haben.

Am Montag äußert sich erstmals auch Nils I. – der den Vorwurf der Vergewaltigung weit von sich weist.

Es sei bei ihm „das erste Mal mit einer Prostituierten“ gewesen. Sein Kumpel K. habe die Frau schon im Taxi gewarnt, es „könne härter werden“, was es dann auch wurde. Aber alles sei einvernehmlich geschehen, und am Ende habe K., der sich anfangs tatsächlich geziert habe, die Frau dann doch noch bezahlt.

Warum sie die Frau wegen Vergewaltigung angezeigt hat, dafür haben beide keine Erklärung. Allerdings zeigt sich während der Verhandlung, dass Nils I. die deutsche Sprache nicht so recht im Griff hat. Er leugnet, die Frau geschlagen zu haben. Er habe ihr lediglich „einen Klaps auf den Po“ gegeben – „so wie man eine Frau schlägt“. Gewöhnungsbedürftig auch, als I. auf die Frage, ob er „die Peitsche auch schon einmal an einer Nichtprostituierten“ ausprobiert habe, mit „Ja, mit meiner Exfreundin“ antwortet. Und angesichts der allgemeinen Sprachlosigkeit erklärend hinzufügt: „Die hatte ein Pferd.“

 

Hilfe beim Schuss-Setzen

Katharina R., die eigentlich für den gestrigen Montag als Zeugin geladen war, kommt überraschend nicht. Stattdessen hat sie dem Landgericht per Fax ein Attest zukommen lassen: Sie leide unter Angstzuständen und sehe sich derzeit außerstande, der Verhandlung beizuwohnen.

So muss die Kammer vorerst mit Indizien vorliebnehmen, die aber immerhin vorhanden sind. K. und I. haben es sich nicht nehmen lassen, die möglicherweise strafbare, mit Sicherheit aber extrem unappetitliche Szene mit einer Kamera zu filmen. Der Öffentlichkeit bleiben die Bilder zwar erspart, aber allein die zitierten Textpassagen deuten eher nicht auf ein Einvernehmen hin.

 

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Dennoch präsentierte sich Nils I. am Montag als der nette Nazi von nebenan. Bis auf den Klaps auf den Po habe er ja nichts gemacht, Katharina R. habe ihn zum Abschied gar „auf den Mund geküsst“, was ihm gar nicht recht gewesen sei. Und zuvor habe er der zitternden Frau noch angeboten, ihr dabei zu helfen, sich einen Schuss zu setzen. Nicht, dass er irgendetwas mit Drogen zu tun habe, aber „ich zittere halt nicht so wahnsinnig“, vermutlich eben deswegen. Er habe ihr sogar geholfen, bei ihrer Mutter anzurufen, der sie dann erzählt habe, dass sie eben von zwei Männern nach getaner Sexarbeit um ihren Lohn betrogen werde – und die beiden wegen Vergewaltigung anzeigen werde, wenn sie nicht doch noch bezahlt würde.

Falls dem so sein sollte, hätten sich K. und I. im dritten Fall nicht einer Vergewaltigung, wohl aber eines Betruges schuldig gemacht. Der Prozess wird fortgesetzt.