Gut eineinhalb Jahre nach einem mutmaßlich volksverhetzenden Facebook-Post steht "Pegida"-Chef Lutz Bachmann nun vor Gericht. Bachmann könnte diesmal Gefängnis drohen, denn er ist mehrfach vorbestraft. Zum Prozessauftakt machte Bachmann selbst keine Angaben, seine Verteidigung wies die Vorwürfe zurück.
Vor dem Amtsgericht Dresden hat am Dienstag der Prozess gegen Pegida-Mitbegründer Lutz Bachmann begonnen. Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft dem 43-Jährigen Volksverhetzung vor. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, soll er "in mehreren Kommentaren auf einer öffentlich zugänglichen Facebook-Seite Kriegsflüchtlinge unter anderem als 'Gelumpe', 'Dreckspack' und 'Viehzeug' beschimpft" haben. Der Eintrag bei Facebook stammt vom September 2014.
Bachmann selbst äußerte sich vor Gericht nicht zur Sache und auch nicht zu seiner Person, sondern ließ seine Verteidigerin sprechen. Er betrat den Gerichtssaal mit einer schwarzen breiten Brille, die von ihm selbst "Zensurbalkenbrille" bezeichnet wird. Im Gerichtssaal gab es während des Prozesses Beifallsbekundungen für den "Pegida"-Gründer. Die Verteidigung beantragte die Einstellung des Verfahrens, weil der gegen Bachmann erhobene Vorwurf nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle. Auch habe er die beanstandeten Einträge nicht selbst getätigt. Diese stammten vielmehr von einer anderen unbekannten Person.
Strafe von unter zwei Jahren
Bachmann soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft bei den
Facebook-Einträgen in Kauf genommen haben, den öffentlichen Frieden zu
stören, indem er die Menschenwürde der Flüchtlinge angriff. Er habe sie
beschimpft, "böswillig verächtlich gemacht" und dadurch zum Hass gegen
sie aufgestachelt, hieß es. Gegen den 43-Jährigen liegen mehrere
Anzeigen wegen Volksverhetzung oder des Aufrufs zu Straftaten vor.
Noch
vor Verlesung der Anklageschrift wurde zudem ein Medienvertreter der
"Dresdner Morgenpost" vom Prozess ausgeschlossen, weil er von der
Verteidigung als Zeuge benannt werden soll. Der Journalist soll im
Zusammenhang mit den Postings Hinweise an Behörden gegeben haben.