Döbelner NPD-Politiker Häntzschel fechtet Urteil nicht an

Erstveröffentlicht: 
18.04.2016

Das Urteil des Landgerichtes Chemnitz gegen den Neonazi Jan Häntzschel ist offenbar rechtskräftig. Wie ein Sprecher des Landgerichtes auf Nachfrage der Döbelner Allgemeinen Zeitung erklärt, ist binnen der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von einer Woche kein Revisionsantrag des ehemaligen Döbelner NPD-Stadtratskandidaten eingegangen.

 

Chemnitz/Döbeln. Das Urteil des Landgerichtes Chemnitz gegen den Neonazi Jan Häntzschel ist offenbar rechtskräftig. Wie ein Sprecher des Landgerichtes auf Nachfrage der Döbelner Allgemeinen Zeitung erklärt, ist binnen der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von einer Woche kein Revisionsantrag des ehemaligen Döbelner NPD-Stadtratskandidaten eingegangen.

 

Somit dürfte ihm demnächst die Aufforderung der Staatsanwaltschaft ins Haus flattern, die 3300 Euro Geldstrafe wegen versuchter Körperverletzung zu bezahlen. Zahlt er nicht, drohen im 100 Tage Haft, denn soviel Tagessätze sieht das Urteil vor. In der ersten Instanz verhandelte Strafrichter René Stitterich am Amtsgericht Döbeln den Fall und sah es als erwiesen an, dass Jan Häntzschel auf der Neonazikundgebung am 13. Februar in Döbeln versucht hatte, einen Polizisten und eine Gegendemonstrantin aus dem linken Lager zu schlagen.

 

Gegen dieses Urteil hatte der 27-Jährige Berufung eingelegt, sodass jüngst die 7. Kleine Strafkammer des Landgerichtes Chemnitz die Sache erneut verhandelte. Die Kammer bestätigte die Döbelner Entscheidung und verwarf Häntzschels Berufung.